Hallo Frau Müller,
in der gesetzlichen Rentenversicherung können grundsätzlich Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung anerkannt werden.
Sofern die Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf noch fehlen, sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/
de/Inhalt/5_Services/04_
formulare_und_antraege/_pdf/V0800.pdf?__blob=
publicationFile&v=19