Witwen- oder Witwerrente steht dem Hinterbliebenen in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tode des Versicherten in Höhe der Versichertenrente zu, ab dem 4. Kalendermonat erfolgt dann eine Absenkung auf 60 Prozent der Versichertenrente.
Zur Vermeidung von finanziellen Engpässen des Hinterbliebenen zahlt der Rentenservice der Deutschen Post bei entspr.
Antragstellung die Versichertenrente, die im Monat des Todes zustand, für die nächsten drei Kalendermonate weiter und
teilt dies dem Rentenversicherungsträger mit.
Dieser stellt mit dem Rentenbescheid die Hinterbliebenenrente fest und berücksichtigt dabei, daß die ersten drei Kalendermonate der Hinterbliebenenrente bereits als Vorschuß ausgezahlt worden sind und rechnet diese bei
der Feststellung der Rentenzahlung an.
Beispiel: Versicherter verstirbt im Februar 2007, die Höhe der Versichertenrente beträgt 1000.- Euro mtl.
Beginn der Witwenrente 01.03.2007
die Witwe hat den Vorschuß beim Rentenservice beantragt, dieser zahlt 3 x 1000.- Euro aus.
Die Witwenrente steht in den ersten 3 Kalendermonate in Höhe der Versichertenrente zu, also von 01.03.
bis 31.05.2007 in Höhe von 1000.- Euro, danach in Höhe von 60 Prozent, also 600.- Euro ab 01.06.2007.
Durch die Vorschußzahlung hat die Witwe ihre Witwenrente für die Monate März bis Mai 2007 bereits erhalten.
Der Rentenversicherungsträger rechnet diese Beträge bei der Feststellung der Witwenrente an, und zahlt
deshalb in diesem Zeitraum keine Rente mehr aus.
Weitere Informationen und Auskünfte hierzu erhalten Sie durch die Rentenversicherungsträger bzw. die Antragsaufnehmenden Stellen (Versicherungsämter, Ortsbehörden usw.)