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Experten-Antwort

Anrechnung eigener BG-Rente auf die Witwenrente

von Barbara26.05.2021 | 11:19
2111 Ansichten
4 Antworten
Hallo, mein Mann ist Ende 2020 verstorben. Er bekam eine Erwerbsminderungsrente zum Zeitpunkt seines Todes. Ich selber bekomme die große Witwenrente nach altem Recht. Nun bekomme ich selber Pension, eine kleine BfA-Rente (aus 5-jähriger Angestelltenzeit) und eine Rente der BG Verkehr. Meine Frage lautet nun, wird meine Unfallrente der BG-Verkehr bei der Berechnung der Witwenrente mit angerechnet? Vielen Dank für die Auskunft. Barbara

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.05.2021 | 11:52

Hallo Barbara,

auf die Rente wegen Todes ist grundsätzlich auch die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung anzurechnen.

Die Verletztenrente ist allerdings nicht in der tatsächlich gezahlten Höhe als Erwerbsersatzeinkommen zu berücksichtigen. Sie wird nur insoweit herangezogen, als sie einen der Grundrente nach § 31 in Verbindung mit § 84a S. 1 und 2 BVG entsprechenden Betrag übersteigt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Barbaraam 26.05.2021 | 13:17
Ganz herzlichen Dank für die Antwort. Gibt es hier irgendwelche konkreten Zahlen anhand man das evtl. prüfen kann. Ich bin leider nicht so der "Paragraphenversteher". Es gibt im Netz einen Witwenrechner. (https://www.smart-rechner.de/witwenrente/rechner.php)… Ist das ein aussagekräftiges Instrument und wo müsste dann die Höhe der Verletztenrente eingetragen werden.
Siehe hieram 26.05.2021 | 14:11
Barbara schrieb

Ganz herzlichen Dank für die Antwort. Gibt es hier irgendwelche konkreten Zahlen anhand man das evtl. prüfen kann. Ich bin leider nicht so der "Paragraphenversteher". Es gibt im Netz einen Witwenrechner. (https://www.smart-rechner.de/witwenrente/rechner.php) Ist das ein aussagekräftiges Instrument und wo müsste dann die Höhe der Verletztenrente eingetragen werden.

Hallo Anna, ob dieser Rechner aussagekräftig ist, kann ich nicht beurteilen. Er scheint aber eine Verletztenrente nicht zu berücksichtigen. Der Grundrentenbetrag lt. BVG (siehe Expertenantwort) richtet sich nach Ihrem MdE. Hier finden Sie eine Tabelle dazu: http://www.buzer.de/s1.htm?a=31&g=&kurz=BVG&ag=443… Dieser Betrag wäre dann der 'Freibetrag', der nicht angerechnet wird. Beispiel Unfallrente 500,00 EUR, MdE 30 Freibetrag 156,00 Anrechnung 344,00 EUR. Bei der Anrechnung Ihrer Einkünfte gibt es aber auch einen Gesamtfreibetrag, dieser beträgt aktuell 902,62 EUR. Also Betrag Ihrer Rente (wird zur Berechnung pauschal gekürzt, ich meine es sind 14%) plus (Rest)Betrag Unfallrente = Gesamtbetrag abzüglich 902,62 EUR . Von einem hier übersteigenden Betrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Da Ihr Mann bereits EM-Rente bezogen hat, können Sie hier den letzten Betrag der monatlichen EM-Rente ansetzen. Davon 60/55 %. Und dann ggfs. 40 % der zuvor berechneten Differenz abziehen. Etwas detaillierter erklärt wird es hier: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witw…
Barbaraam 26.05.2021 | 21:05
Vilen Dank für die Antwort. Das hat mir sehr weiter geholfen.
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