Hallo Barbara,
auf die Rente wegen Todes ist grundsätzlich auch die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung anzurechnen.
Die Verletztenrente ist allerdings nicht in der tatsächlich gezahlten Höhe als Erwerbsersatzeinkommen zu berücksichtigen. Sie wird nur insoweit herangezogen, als sie einen der Grundrente nach § 31 in Verbindung mit § 84a S. 1 und 2 BVG entsprechenden Betrag übersteigt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ganz herzlichen Dank für die Antwort. Gibt es hier irgendwelche konkreten Zahlen anhand man das evtl. prüfen kann. Ich bin leider nicht so der "Paragraphenversteher". Es gibt im Netz einen Witwenrechner. (https://www.smart-rechner.de/witwenrente/rechner.php) Ist das ein aussagekräftiges Instrument und wo müsste dann die Höhe der Verletztenrente eingetragen werden.
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