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Experten-Antwort

Anrechnung eigener Rente auf Hinterbliebenenrente

von Christian F. Cuntz04.03.2015 | 13:10
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3 Antworten

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Was bekommt der hinterbliebene Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft insgesamt als Rente, wenn sein Partner stirbt: Daten: Rente Partner: 1732€ mtl. Rente des Hinterbliebenen: 578€ mtl. Ist der Satz der Hinterbliebenenrente 60% von 1732€? Wird von der relativ kleinen Rente des Hinterbliebenen etwas angerechnet.? MfG CFCuntz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ja, nach "altem Recht" beträgt die Rente 60 Prozent der Versichertenrente, die der verstorbene Partner bezogen hat. (Nach "neuem Recht" 55 Prozent)

Die eigene Rente würde nicht zur Kürzung führen, da sie unter dem Freibetrag liegt.

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2 Antworten

Konrad Schießlam 04.03.2015 | 16:09
Setze mal voraus ein Altfall verstorben vor 1.1.02 ODER mindestens 1 Partner vor 2.1.62 geboren und Eheschließung vor 1.1.2002. Sind es Brutto 1732 zu 60% zunächst Euro 1039 Bruttorente. Für die Kürzung-eigenes Arbeitseinkommen Brutto-bei eigener Rente 14%- 3200 angesetzt minus 40% Pauschalabzu(3200 40%) 1280, minus anrechnungsfrei 755, immer das 26,4faCH vom Rentenwert West 28,61 x 26,4 755 Euro verbleiben (3200- 1280- 755) 1165 mit 40% anrechnungs- pflichtig Euro 466. Von der 60% Rente mit 1039 Euro 466 minus komme ich auf Brutto 573 Witwen- rente.So könnte es sein! MfG.
Nanu Aberam 05.03.2015 | 07:11
Hallo Herr Cuntz, nein, es können niemals 60 % sein, da die eigetragene Lebenspartnerschaft im Hinterbliebenenrecht erst seit dem 01.01.2005 berücksichtigt wird. Daher sind es immer 55 % (oder auch nur 25 % - kleine Witwerrente je nach Lebensalter -zeitlich befristet) Und beachten Sie bitte, dass nach neuem Recht auch verschiedene andere Einkünfte als Einkommen berücksichtigt werden können. Allein die Rente (wie oben erwähnt) würde aber nicht zu einer Kürzung führen, da unterm Freibetrag. MfG Nanu Aber
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