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Experten-Antwort

Anrechnung einer privaten Unfallversicherung auf die Witwenrente

von Ratlose11.12.2020 | 11:14
367 Ansichten
4 Antworten
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Ich bezihe eine Witwenrente (nach neuem Recht) und erhalte bald eine einmalige Ablaufleistung aus einer privaten Unfallversicherung, die aus den angesparten Beiträgen und einer Überschussbeteiligung besteht. Die Ablaufleistung ist nicht steuerpflichtig. Ist diese Beitragsrückzahlung anrechenbares Einkommen auf meine Witwenrente?? Vielen Dank für die Auskunft!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2020 | 15:01

Hallo Ratlose,

wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Frage nicht pauschal beantworten können.

Bitte reichen Sie Ihre Verträge mit der privaten Unfallversicherung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein, so dass dieser den Sachverhalt überprüfen kann.

3 Antworten

Anrechnung am 11.12.2020 | 12:19
Renten wegen Alters (auch vor Vollendung des 60. Lebensjahres) und bei Erwerbs-minderung aus einem privaten Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag oder aus einer allgemeinen (privaten) Unfallversicherung sind nach § 18a Abs. 3 S. 1 Nr. 10 SGB IV als Erwerbsersatzeinkommen anzurechnen.
Klgam 13.12.2020 | 17:55
Sie erhalten also überhaupt keine Leistung aus einer privaten Unfallversicherung, sondern eine Kapitalablösung weil der Vertrag endet. Damit dürfte es sich um normales Einkommen handeln.
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