Hallo Ratlose,
wir bitten um Verständnis, dass wir Ihre Frage nicht pauschal beantworten können.
Bitte reichen Sie Ihre Verträge mit der privaten Unfallversicherung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ein, so dass dieser den Sachverhalt überprüfen kann.
Sie erhalten also überhaupt keine Leistung aus einer privaten Unfallversicherung, sondern eine Kapitalablösung weil der Vertrag endet. Damit dürfte es sich um normales Einkommen handeln.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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