Hallo Arno,
eine direkte Auswirkung auf die Rentenhöhe haben weder Schul- noch Hochschulzeiten. Lediglich Zeiten einer Fachschulausbildung können insgesamt für höchstens drei Jahre bewertet werden.
Auf die Wartezeit von 45 Jahren zählen beitragsfreie Zeiten der Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung nicht mit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung