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Experten-Antwort

Anrechnung eines Studiums auf die Rente

von Luise04.11.2019 | 17:57
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Alle! Ich habe erstmalig die Auflistung meiner Rentenansprüche bekommen. Da steht meine bisherige Beschäftigung. Aber nicht meine Schulzeit und auch nicht mein Studium. Wird das mit angerechnet? Und wenn ja, mit wie vielen Punkten? Und was muss ich machen, damit das auch die Rentenversicherung weiß? Danke!! Luise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luise,

der Antwort von „W°lfgang“ ist nur noch hinzuzufügen, dass Sie den Antrag auch online über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung stellen können. Dies ist der Link der Sie zu dem Antragsprogramm führt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-ohne-Registrierung/ohne_registrierung.html

Natürlich müssen Sie die von „User Hä“ genannten Nachweise hierüber nachreichen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 04.11.2019 | 20:14
Hallo Luise, im Rentenkonto können diese Zeiten erst im Rahmen einer Kontenklärung mittels Antrag = Einbau der bisher der DRV nicht bekannten Zeiten, erfasst werden. Dazu erfolgt regelmäßig erst ab Alter 43 eine Nachfrage zu den/diesen 'Lücken' = da kommen dann viele Vordrucke zum Ausfüllen *). Dann sind Sie gefordert, diese Zeiten mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Ihr Rentenkonto wird dann um die anrechnungsfähigen Zeiten ergänzt, ein neuer Versicherungsverlauf erstellt und diese Zeiten im Rahmen der Rentenberechnung neu 'bewertet'. Punkte für rein schulische Ausbildungen gibt es aktuell weder für allg. Schulausbildung noch für Studienzeiten. Lediglich eine Fachschulausbildung kann noch rentensteigernd bewertet werden. Allerdings kann die Anrechnung der (auch nicht bewerteten) schulischen Ausbildungen = Schließung von Versicherungslücken, hintenrum im Rahmen der Rentenberechnung zu ein paar Extrapünktchen führen. *) Können Sie selber in die Wege leiten /Antrag stellen /Vordrucke ausfüllen, indem Sie die Vordrucke V0100, V0410, ggf. V0800 (sofern bereits Kinder vorhanden sind) verwenden und entsprechende Beweismittel beifügen -> alternativ das in der nächsten Beratungsstelle für Sie erledigen lassen. Gruß w.
Häam 04.11.2019 | 20:19
Schul- und Studienzeiten sind durch Zeugnisse, Studienbuch, Diplome u.ä. durch Sie nachzuweisen. Diese Zeiten sind Anrechnungszeiten denen keine Entgeltpunkte zugeordnet werden, die aber zur Erfüllung der Wartezeiten für einen vorzeitigen Rentenbeginn angerechnet werden.
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