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Experten-Antwort

Anrechnung Erziehungszeit im Ausland

von Hobmon20.06.2016 | 14:03
909 Ansichten
2 Antworten
Liebe/r Experte/-in, ich bin seit 8 Jahren mit 2 Kindern und geschieden wieder in Deutschland und voll erwerbstätig, jedoch vorher war ich 9 Jahre in USA/Kanada und war hauptberuflich Mutter (Ex-Mann Amerikaner, nicht bei detuscher Firma angestellt). Meine Frage: wieso würde mir Erziehungszeit angerechnet werden, wenn wir in Deutschland geblieben wären, aber nicht, wenn ich sie im Ausland erzogen habe? Warum spielt es eine Rolle wo ich als deutsche Staatsbürgerin meine deutschen Kinder erziehe?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.06.2016 | 14:38

Sehr geehrte „Hobmon“,

bei Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung handelt es sich um Versicherungszeiten, die grundsätzlich nur entstehen können, wenn sie im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches zurückgelegt wurden.

Bis zum 10. Lebensjahr eines in Deutschland erzogenen Kindes können darüber hinaus sogenannte Berücksichtigungszeiten anerkannt werden.

Die Sozialversicherungsabkommen mit den USA und Kanada sehen hierzu keine Ausnahmeregelungen vor.

Sofern sie Ihre Kinder jedoch – wenn auch nur teilweise – in den ersten 10 Lebensjahren in Deutschland erzogen haben, sind diese gegebenenfalls für Teilzeiträume anrechenbar.

Ich kann Ihnen daher leider nur empfehlen einen Antrag auf Kontoklärung zu stellen und das Ergebnis der Prüfung abzuwarten.

1 Antworten

_icham 20.06.2016 | 14:13
Bei Wohnsitz in Deutschland unterliegen Sie dem deutschen Rentenrecht §30 SGB I in dem die Kindererziehuns- und -berücksichtigungszeiten geregelt sind; bei Wohnsitz in Kanada bzw. den USA nicht
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