Sofern der Besuch der Fachschule in Ihrem Versicherungsverlauf aufgeführt ist, wird diese Fachschulzeit auch bei der Berechnung berücksichtigt.
Zeiten des Fachschulbesuchs sind für insgesamt höchstens drei Jahre mit 75 Prozent des maßgebenden Gesamtleistungswertes zu bewerten. Die Bewertung
des Fachschulbesuchs orientiert sich dabei an Ihrer individuellen Beitragsleistung während Ihres gesamten Versicherungslebens. Die genaue Berechnung des
Gesamtleistungswertes ist zu umfangreich, um sie hier zu erläutern. Sofern Sie daran Interesse haben, können Sie sich in jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung
informieren.
Für die Wartezeit von 45 Pflichtbeitragsjahren haben Zeiten der Fachschulausbildung bisher nicht mitgezählt, so dass eine Änderung nicht zu erwarten ist.
Aber es bleibt das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.