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Experten-Antwort

anrechnung fachschulausbilung

von d. Mehl17.01.2014 | 19:45
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wirkt sich der Besuch einer Fachschule rentensteigernd aus Habe von 1976 bis 1979 eine Berufsfachschule für Sozialpädagogin besucht In einem Rentenverlauf von 2011 sind 36 Monate aufgeführt .Bedeutet dies das die Zeiten berücksichtigt werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern der Besuch der Fachschule in Ihrem Versicherungsverlauf aufgeführt ist, wird diese Fachschulzeit auch bei der Berechnung berücksichtigt.

Zeiten des Fachschulbesuchs sind für insgesamt höchstens drei Jahre mit 75 Prozent des maßgebenden Gesamtleistungswertes zu bewerten. Die Bewertung

des Fachschulbesuchs orientiert sich dabei an Ihrer individuellen Beitragsleistung während Ihres gesamten Versicherungslebens. Die genaue Berechnung des

Gesamtleistungswertes ist zu umfangreich, um sie hier zu erläutern. Sofern Sie daran Interesse haben, können Sie sich in jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung

informieren.

Für die Wartezeit von 45 Pflichtbeitragsjahren haben Zeiten der Fachschulausbildung bisher nicht mitgezählt, so dass eine Änderung nicht zu erwarten ist.

Aber es bleibt das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

????am 17.01.2014 | 20:49
Was sind den "Rentengeminderte Zeiten"? Wie viel Promille muß man eingefahren haben, damit man das versteht?
Georg Ham 17.01.2014 | 20:14
Ja das wirkt sich aus, allerdings nur als Rentengeminderte Zeiten.
W*lfgangam 17.01.2014 | 22:28
Hallo d. Mehl, Fachschule (ab dem 17. Lbj.) ist die einzige schulische Ausbildungszeit, die noch bewertet wird. Im günstigsten Fall erhalten Sie dafür 75 % eines Durchschnittsentgelts angerechnet. Wenn diese Zeit bereits in Ihrem Versicherungsverlauf drin ist, ist sie so wohl anerkannt, als auch bewertet. Gruß w.
Freedomam 18.01.2014 | 01:05
Was sind 75% eines Durchschnittsentgeldes ? Wie bei daheimbleibenden Frauen, wo das Durchschnittsentgeld aller deutschen Arbeitnehmer 3 Jahre angerechnet wird ? Oder Das eigene vor der Faschule erwirtschaftete Durchschnittsentgeld ?
d.mehlam 18.01.2014 | 10:28
Hallo ! ich habe noch eine Frage: Nach der zukünftig neuen Rentenverordnung mit 63 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, werden da die Jahre der Fachschulbesuchszeit mitberücksichtigt. Werden da die Monate alle zusammengezählt ? Benötigt werden 540 Monate, ist das richtig ? Danke im voraus Gruß D.Mehl
-/-am 18.01.2014 | 10:33
Gegenfrage: Sind evtl. Praktika währende des Fachschulbesuchs als solche gekennzeichnet? Was die Rente mit 63 betrifft, werden da wohl nur Beitragszeiten und keine Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Einfach mal die Veröffentlichung des neuen Gesetzes im BGBl. dazu abwarten ...
W*lfgangam 18.01.2014 | 17:58
Zitat von d.mehl anzeigenausblenden
Hallo D.Mehl, die Zeiten schulischer Ausbildungen (Allgemeine/Fach/Hochschule) zählten bisher schon nicht zu den "45 Jahren" - diese Zeiten sind so genannte Anrechnungszeiten, keine Pflichtbeitragszeiten. Auch die etwaige "Neuregelung" - sofern es Gesetz wird - schließt diese Zeiten weiterhin aus. Gruß w.
d. Mehlam 27.01.2014 | 21:39
Danke für die informativen Antworten ! Zähln Arbeitslosigkeitszeiten bei der Wartezeit .?
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