Hallo Kathi,
jetzt noch einmal zusammenfassend zu den bisherigen (weitgehend richtigen) Beiträgen der anderen Teilnehmer:
1. Schritt
Ihr anderes Einkommen (Rente?) wird pauschal von Brutto auf Netto vermindert. Beim Minijob verbleibt es bei dem Bruttobetrag, wenn es sich um einen versicherungsfreien Minijob handelt. Sind Sie im Minijob versicherungspflichtig, dann werden 40% abgezogen.
2. Schritt
Die Summe der Ergebnisse von 1. werden dem Freibetrag gegenüber gestellt.
3. Schritt
Von dem Betrag, der den Freibetrag übersteigt, werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
60 % des Einkommens aus dem Minijob verbleiben Ihnen also auf jeden Fall ohne Anrechnung.