Hallo Max,
ein Kurs zur Vorbereitung auf eine Meisterprüfung (darunter dürfte Ihre geschilderte Weiterbildung fallen) wird als Fachschulausbildung gewertet, sofern die nötigen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung erfüllt sind. Die Voraussetzungen werden durch den Rentenversicherungsträger geprüft, wenn Sie die Zeit z.B. im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens geltend machen.
Die Fachschulausbildung als Anrechnungszeit wird nach aktuellem Recht (im Gegensatz zur Schul- und Hochschulausbildung) mit Entgeltpunkten bewertet. Dies erfolgt im Rahmen der so genannten begrenzten Gesamtleistungsbewertung und bis zu dem von Ihnen genannten Höchstwert von 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bzw. 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat.
Bitte beachten, dass das der Höchstwert ist, der genaue Wert ist vereinfacht gesagt davon anhängig, wie viele Entgeltpunkte Sie in Ihrem Versicherungsleben angesammelt haben.
Die Bewertung der verschiedenen Zeiten erfolgt dabei insgesamt (Zeiten einer beruflichen Ausbildung + Fachschulausbildung + Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme) für höchstens drei Jahre. Vorrangig werden dabei Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bewertet. Es werden also nicht für jede einzelne Art drei Jahr bewertet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung