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Experten-Antwort

Anrechnung Handelsfachwirt IHK (Meisterausbildung) für Rentenberechnung - Schulzeit, Hochschulzeit, Fachschulzeit oder als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme?

von Max09.02.2023 | 21:28
835 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich bin 33 Jahre alt und habe vor 5 Jahren eine Weiterbildung zum Handelsfachwirt IHK (Meisterausbildung) in Vollzeit absolviert. Der Kurs und die Abschlussprüfungen haben insgesamt 9 Monate gedauert. Meine Frage: Wie wird dieses bei der deutschen Rentenversicherung im Versicherungsverlauf gewertet, als Schulzeit, Hochschulzeit, Fachschulzeit oder als berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme? Ich habe gelesen, dass Fachschule bzw. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit bis zu 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bewertet werden. Ist dies korrekt? Wenn ja, ist mir die „3-Jahres-Regel“ nicht klar. Wird für die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und Berufs- bzw. Fachschulausbildung insgesamt max. 2,25 Entgeltpunkte vergeben oder sind die einzelnen Maßnahmen separat zu bewerten (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme max. 2,25 Entgeltpunkte und zusätzlich Ausbildung max. 2,25 Entgeltpunkte)? Vielen Dank für die Erklärungen im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

ein Kurs zur Vorbereitung auf eine Meisterprüfung (darunter dürfte Ihre geschilderte Weiterbildung fallen) wird als Fachschulausbildung gewertet, sofern die nötigen Voraussetzungen zur Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung erfüllt sind. Die Voraussetzungen werden durch den Rentenversicherungsträger geprüft, wenn Sie die Zeit z.B. im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens geltend machen.

Die Fachschulausbildung als Anrechnungszeit wird nach aktuellem Recht (im Gegensatz zur Schul- und Hochschulausbildung) mit Entgeltpunkten bewertet. Dies erfolgt im Rahmen der so genannten begrenzten Gesamtleistungsbewertung und bis zu dem von Ihnen genannten Höchstwert von 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bzw. 0,0625 Entgeltpunkten pro Monat.

Bitte beachten, dass das der Höchstwert ist, der genaue Wert ist vereinfacht gesagt davon anhängig, wie viele Entgeltpunkte Sie in Ihrem Versicherungsleben angesammelt haben.

Die Bewertung der verschiedenen Zeiten erfolgt dabei insgesamt (Zeiten einer beruflichen Ausbildung + Fachschulausbildung + Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme) für höchstens drei Jahre. Vorrangig werden dabei Zeiten der Fachschulausbildung und der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme bewertet. Es werden also nicht für jede einzelne Art drei Jahr bewertet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

W°lfgangam 09.02.2023 | 22:12
Hallo Max, gar nicht! Eine neben der Vollzeitbeschäftigung absolvierte schulische Ausbildung ist für die DRV gar keine Versicherungszeit, die zusätzlich in Ihrem Versicherungskonto angerechnet werden könnte. Schulische Ausbildung (hier: Fachschule) muss neben der parallelen Vollbeschäftigung vom zeitlichen Umfang MEHR als der Zeitaufwand für Ihre Vollbeschäftigung betragen ...neben 40 Std. Wochenarbeitszeit darüber hinaus mehr als 40 Std. für die Ausbildung, das glaubt Ihnen keine DRV ;-)) ...zudem die parallele Anrechnung sogar witzlos wäre, da Ihr EP aus der Beschäftigung die 0,75 EP/Jahr bereits überschritten hätten - ontop gibt es die Ausbildungszeit nicht. Gruß w.
Alexam 09.02.2023 | 23:20
Hallo W°lfgang, ich kann deine Antwort nicht nachvollziehen. Max hat etwas ganz anderes gefragt und angegeben. Er hat nichts von Vollzeitbeschäftigung geschrieben, sondern von Meisterschule in Vollzeit. Ich kann leider nur etwas zur „3-Jahres-Regel“ sagen. Soweit ich weiß, können insgesamt nur 3 Jahre mit zusätzlichen Punkten aufgewertet werden. Die restliche Zeit über die 3 Jahre hinaus, wird als Schulzeit bzw Anrechnungszeit gewertet
Maxam 10.02.2023 | 13:48
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Meine Fragen wurden vollständig beantwortet. Super Service
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