Hallo Holger H.,
eine Sonderzahlung/Einmalzahlung aus einem bereits vor Rentenbeginn beendeten Beschäftigungsverhältnis wird nicht auf die Rente im Rahmen des Hinzuverdienstes nach § 96a SGB VI angerechnet.
Diese Einmalzahlung ist aus dem vor Rentenbeginn liegenden Beschäftigungszeitraum entstanden und ist auch diesem zuzuordnen.
Insofern würde dieses nicht zur Teilrentengewährung führen.
Danke für die Hinweise. Ich habe mir die entsprechenden Urteile angesehen. Da meine Frau auch pflegebedürftig ist und überhaupt nicht in der Lage ist, irgendeine Arbeitstätigkeit auszuüben,würde ich bei einer Anrechnung als Zuverdienst auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Sie hat ja noch bis zum Rentenbescheid Krankengeld bekommen und die Weiterführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Bewilligung von EwmRente ist tarifrechtlich festgelegt.
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