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Anrechnung Hinzuverdienst

von Brigitte22.04.2009 | 10:55
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3 Antworten

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Ich werde dieses Jahr 60 und möchte mit Abschlag in Frührente gehen.Meine Rente würde dann ca.480 € betragen. Da ich aber von der BBG eine Witwenunfallrente in Höhe von 950€ und von der Knappschaft eine Witwenrente (beide seit 1969 ich wurde mit 20 Witwe)in Höhe von 360€ beziehe möcht ich gern wissen ob und was eventuell angerechnet würde. Gruß brigitte

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Altersrente in Höhe von 480 € würde zunächst auf die Witwenrente der Berufsgenossenschaft angerechnet. Hierbei gilt auch der Freibetrag von 26,4 X aktueller Rentenwert. Bis 30.6.2009 ergibt sich ein Freibetrag von 701,18 €. Ab 1.7.2009 beträgt der Freibetrag voraussichtlich 718,08 €. Da der Freibetrag nicht überschritten wird, wirkt sich die Altersrente nicht auf die Hinterbliebenenrenten aus.

2 Antworten

Oder soam 22.04.2009 | 11:48
Es sollte eigentlich nichts angerechnet werden: 1. gRV: Sterbefall vor dem 1.1.1986 - keine Einkommensanrechnung 2. BBG: Evtl. Kürzung wegen der Unfall-Witwenrente müsste, wenn überhaupt, bei der ges.Witwenrente schon Eingang gefunden haben - bitte in den Bescheiden nachlesen!
Paulaam 22.04.2009 | 15:12
Hallo Experte, Brigitte ist seit 1969 bereits Witwe. Sind Ihre Ausführungen in diesem Fall zutreffend? Paula
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