Die Altersrente in Höhe von 480 € würde zunächst auf die Witwenrente der Berufsgenossenschaft angerechnet. Hierbei gilt auch der Freibetrag von 26,4 X aktueller Rentenwert. Bis 30.6.2009 ergibt sich ein Freibetrag von 701,18 €. Ab 1.7.2009 beträgt der Freibetrag voraussichtlich 718,08 €. Da der Freibetrag nicht überschritten wird, wirkt sich die Altersrente nicht auf die Hinterbliebenenrenten aus.