Hallo Mamutoma,
ja, bei Auszahlung des Kapitals aus einer Renten- oder Lebensversicherung wird dieses grundsätzlich als (Vermögens-)Einkommen auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet.
Wurde das Vermögenseinkommen nur einmalig gezahlt (zum Beispiel die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung), gilt ein Zwölftel des gezahlten Betrages für die der Auszahlung folgenden zwölf Kalendermonate als monatliches Einkommen. Zum Vermögen zählen jedoch nicht die angelegten beziehungsweise eingezahlten Beträge, sondern nur die daraus erwirtschafteten Erträge.
Weitere Informationen zur Einkommensanrechnung beantwortet darüber hinaus die Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“, welche Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=2
herunterladen können.