Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung kindererziehungszeiten

von Thomas Frölich10.04.2012 | 17:57
2266 Ansichten
6 Antworten
Die Kindererziehungszeiten werden demjenigen zugeordnet, der die Kinder überwiegend erzogen hat. Haben beide Elternteile die Kinder gleichwertig erzogen, erhält die anzurechnenden Zeiten grundsätzlich die Mutter. Nur wenn der Vater nachweisen kann, dass er mehr Zeit für die Kindererziehung aufgewandt hat (z.B. in dem er Erziehungsurlaub genommen hat), können die Zeiten nachträglich ihm zugeordnet werden, Wie ist das nun mit der Möglichkeit der Übertragung mit Zustimmung von beiden? Geht das auch, wenn die Kinder nicht von mir überwiegend erzogen wurden. Hinweis. Ich war nie verheiratet, habe aber drei Kinder, die bei meiner ehemaligen Partnerin leben. Eine übereinstimmende Erklärung beim Rentenversicherungsträger haben wir bisher nicht abgegeben

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.04.2012 | 10:10

Wenn Sie die Kinder nicht überwiegend erzogen haben, können Ihnen die Erziehungszeiten nur mit Zustimmung der Mutter Ihrer Kinder zugeordnet werden (übereinstimmende Erklärung). Allerdings kann die Zuordnung durch eine solche Erklärung nur maximal für 2 Kalendermonate rückwirkend geregelt werden. Wenn Ihre Kinder also das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist eine Zuordnung durch Erklärung ausgeschlossen.

Experten-Antwortam 12.04.2012 | 14:29

Eine überwiegende Erziehung liegt laut Herrn Frölichs Angaben nicht vor, so dass eine Zuordnung aufgrund überwiegender Erziehung natürlich auch nicht in Frage kommt.

4 Antworten

KSCam 10.04.2012 | 18:19
Für Kinder, die vor 1986 geboren wurden hatte man 10 Jahre Zeit entsprechende Erklärungen abzugeben. Für ab 1986 geborene Kinder hätte Sie innerhalb des ersten Jahres (bzw. für Geburten ab 1992 innerhalb der ersten 3 Jahre) eine entsprechende Zuordnung gemeinsam treffen können. PS: der Gedanke, dass ihre ehemalige Partnerin heute erklären würde, dass die Kinder bei der Rente zu Ihnen kommen sollten, ist schon herzig. So dämlich wird die Dame nicht sein auf die Bewertung bei sich selbst zu verzichten, damit Sie (also der frühere Partner) mal mehr Rente bekommt. Sie können also diesbezüglich ganz ruhig schlafen.
Karl-Ludwigam 12.04.2012 | 14:21
Die Expertenantwort ist falsch. Seit Ende der 90er Jahre ist eine rückwirkende Zurordnung zum Vater auch ohne gemeinsame Erklärung möglich, wenn die überwiegende Erziehung durch den Vater nachgewiesen ist. Siehe: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Karl-Ludwigam 12.04.2012 | 14:26
Nachtrag: die gleiche Regelung besteht bei der DRV Bund, siehe RV-Literatur § 56 SGB VI R4.3
Karl-Ludwigam 12.04.2012 | 15:03
Stimmt. Mi...! Sorry, überlesen....grummel....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026