Wenn Sie die Kinder nicht überwiegend erzogen haben, können Ihnen die Erziehungszeiten nur mit Zustimmung der Mutter Ihrer Kinder zugeordnet werden (übereinstimmende Erklärung). Allerdings kann die Zuordnung durch eine solche Erklärung nur maximal für 2 Kalendermonate rückwirkend geregelt werden. Wenn Ihre Kinder also das 3. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist eine Zuordnung durch Erklärung ausgeschlossen.
Eine überwiegende Erziehung liegt laut Herrn Frölichs Angaben nicht vor, so dass eine Zuordnung aufgrund überwiegender Erziehung natürlich auch nicht in Frage kommt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.