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Anrechnung Kindererziehungszeiten Alleinerziehender

von genove21.06.2007 | 11:49
2931 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin seit 22 Jahren alleinerziehend, habe 2 Kinder, der jüngste ist 14 J.alt. Bekomme ich den doppelten Kindererziehungswert von 26 Euro pro Kind angerechnet bei der Rente? Habe das gehört von einer anderen Mutter. Stimmt das? Genove

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie verwechseln da etwas.

Für ein nach 1992 geborenes Kind können der erziehenden Person (i.d.R. Elternteil) bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet werden( für vor 1992 geborene Kinder maximal 1 Jahr). Diese Zeiten werden für die Rentenberechnung wie Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung bewertet.

Konkret erhält man für ein Jahr Kindererziehungszeiten einen Entgeltpunkt, also im Normalfall für ein nach 1992 geborenes Kind drei Entgeltpunkte.

Bei einer abschlagsfreien Altersrente würde dies derzeit - bei einem Entgeltpunkt - zu einer monatlichen Rentenanwartschaft in Höhe von 26,13 Euro führen (ab Juli dann 26,27 Euro).

Zusätzlich gibts dann für die Erziehung des Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr noch Berücksichtigungszeiten.

Ob Sie Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen, kann im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens beim zuständigen Rentenversicherungsträger abgeklärt werden.

Wie sich diese zusammen mit den Berücksichtigungszeiten auf die spätere Rentenhöhe auswirken, kann man Ihnen in einer Auskunfts und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erklären.

PS: Erziehen Sie innerhalb desselben Zeitraums für das eine Kindererzihungszeit gewährt wird, zwei Kinder, so verlängern diese Monate der "doppelten" Erziehung die ursprünglich maximale Kindererziehungszeit.

MfG

1 Antworten

Selina IIam 21.06.2007 | 14:02
Nein das stimmt nicht. Die EP für Kindererziehung können sowieso grundsätzich immer nur einer Person (im Normalfall der Mutter) zugeordnet werden. ES macht da keinen Unterschied ob Sie das Kind gemeinsam oder alleine erziehen. Unterschied ist nur der, dass der Kindsvater eben in keinem Falle die Kindererziehungszeiten bekommen kann.
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