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Experten-Antwort

Anrechnung Kindererziehungszeiten auf Wartezeit Regelaltersrente

von Sabrina04.04.2019 | 18:58
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7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 2 Kinder vor 1992 geboren. Aufgrund eines Hochschulstudiums erreiche ich die 45 Jahre Wartezeit bis zur Regelaltersrente zeitgleich mit meinem altersmäßigen Renteneintritt, bei mir mit 66 Jahren. Wirken sich die Kindererziehungszeiten evt. verkürzend auf den Eintritt der Regelaltersrente aus? Ergänzend ist zu bemerken, dass ich beim 1. Kind noch im Studium war und das 2. Kind ein Jahr zu Hause betreut hatte, danach bin ich wieder voll arbeiten gegangen. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Mühe Sabrina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Wartezeit für den Anspruch auf die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.

Laut Ihren eigenen Angaben haben Sie diese Wartezeit bereits erfüllt, unabhängig vom Umfang der anrechenbaren Kindererziehungszeiten.

Ob Sie einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, kann mit den von Ihnen gemachten Angaben nicht geklärt werden.

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6 Antworten

DRVam 04.04.2019 | 19:08
Die verlängerten Kindererziehungszeiten erhöhen nur den Rentenwert. Mehr rentenrechtliche Zeiten erwerben Sie dadurch nicht.
W*lfgangam 04.04.2019 | 20:30
Hallo Sabrina, Regelaltersgrenze ist Regelaltersgrenze - die hängt von Ihrem Geburtsdatum. Zusätzliche Beitragszeiten für die vor 1992 geboren Kinder haben da keinen Einfluss drauf. Weder werden die 35 Jahre für die frühestmögliche Altersrente (63 mit Abschlag) noch die 45 Jahre (für eine abschlagsfreie Altersrente) davon beeinflusst. Zudem ist es bei Erreichen der Regelaltersgrenze/dann erst in Rente, ganz egal, ob Sie da dann _auch_ die 45 Jahre erreichen ...die Rente zu diesem Zeitpunkt/Regelaltersrente benötigt nur 5 Jahre Wartezeit/Mindestversicherungszeit, es gibt da keinen Bonus für längere Versicherungszeiten ;-) Gruß w.
W*lfgangam 04.04.2019 | 20:42
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Ergänzend: Sorry, da fehlte noch ein Hinweis, weil doch einige denken, mit den 'neuen' Beitragszeiten aus der 'Mütterrente 1 oder 2' erreiche ich die 45 Jahre jetzt eher. Bei den 45 Jahren (wie auch bei den 35) zählte bisher schon die Erziehungszeit des/der Kinde/r bis zum 10. Lbj. komplett dazu/wurden Versicherungslücken aufgefüllt. Insofern wird nur die Art der Versicherungszeit nach den ersten 2 Jahren Pflichtbeitragszeit 'ausgetauscht' ...eine Verlängerung ergibt sich dadurch nicht/das Jahr hat nur 12 Monate. Gruß w.
Sabrinaam 05.04.2019 | 18:34
Erst einmal vielen Dank an alle, die geantwortet haben :-) Mein "Hintergedanke" der Frage war u.a. auch, ob sich Erziehungszeiten irgendwie positiv darauf auswirken, wenn ich mit 63 Rente beantrage. Da ich die Regelaltersrente mit 66 J. erreichen würde, hätte ich mit 63 12 % Einbusse zu verkraften. Aber, wenn das nicht zeitlich zählt, muss ich wohl doch noch Lotto spielen - lach Liebe Grüße Sabrina
Gundelaam 05.04.2019 | 18:41
Zitat von Sabrina anzeigenausblenden
Entschuldigung, was für Einbußen, dafür gehen Sie wesentlich früher in Rente. Was sollen die armen und kranken Erwerbsminderungsrentner sagen! Müssen aufgrund schwerer Erkrankung die Erwerbsminderungsrente beantragen und werden noch mit 10,8% Abschläge dafür bestraft. Sie wissen dich Lotto ( Glücksspiele ) kann süchtig machen.
W°lfgangam 05.04.2019 | 19:58
Zitat von Gundela anzeigenausblenden
Erst einmal vielen Dank an alle, die geantwortet haben :-) Mein "Hintergedanke" der Frage war u.a. auch, ob sich Erziehungszeiten irgendwie positiv darauf auswirken, wenn ich mit 63 Rente beantrage. Da ich die Regelaltersrente mit 66 J. erreichen würde, hätte ich mit 63 12 % Einbusse zu verkraften. Aber, wenn das nicht zeitlich zählt, muss ich wohl doch noch Lotto spielen - lach Liebe Grüße Sabrina
Entschuldigung, was für Einbußen, dafür gehen Sie wesentlich früher in Rente. Was sollen die armen und kranken Erwerbsminderungsrentner sagen! Müssen aufgrund schwerer Erkrankung die Erwerbsminderungsrente beantragen und werden noch mit 10,8% Abschläge dafür bestraft. Sie wissen dich Lotto ( Glücksspiele ) kann süchtig machen.
Hallo Gundela, EM-Rentner mit einer aktuellen Zurechnungszeit bis zur derzeitigen Regelaltersgrenze und zugleich geringerem Abschlag als Altersrentner ab 63 sind also 'bestraft', weil die EM-Rente jetzt höher ausfällt, als die vergleichsweise Altersrente für langjährig Versicherte - schöne Logik ;-) Gruß w.
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