Die Wartezeit für den Anspruch auf die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre.
Laut Ihren eigenen Angaben haben Sie diese Wartezeit bereits erfüllt, unabhängig vom Umfang der anrechenbaren Kindererziehungszeiten.
Ob Sie einen Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben, kann mit den von Ihnen gemachten Angaben nicht geklärt werden.