Hallo Julia G.
sofern einem Rentenempfänger von einer sich im Ausland befindlichen Stelle Rentenleistungen gezahlt werden aus Zeiten für die auch in Deutschland Rentenleistungen erbracht werden, erfolgt eine Anrechnung auf die deutsche Rentenzahlung in Höhe des Eurobetrages nach Umrechnung. Die Vorschrift des
§ 31 Fremdrentengesetz verhindert, dass rentenrechtliche Zeiten doppelt angerechnet werden.
Im Rahmen der Einkommensanrechnung auf eine Hinterbliebenenrente erfolgt die Anrechnung der russischen Rente sowie der gekürzten deutschen Versichertenrente. Im Rahmen der Einkommensanrechnung im Sinne von 97 Sozialgesetzbuch VI werden alle Einkünfte der Witwe ermittelt und sind anzurechnen.
Eine doppelte Anrechnung ist hier nicht erkennbar.
Hallo egal (der Erste),
wir sind uns einig :-)
Inzwischen bin ich bei Rentenanträgen mit FRG-Berührung aber auch dazu übergegangen, bei Russland-/oder Nur-Alt-UdSSR-Zeiten die Antragsteller darauf vorzubereiten, dass sie möglicherweise eine Bescheinigung über die NichtStA/RU (da reicht aber ggf. auch die örtliche Meldebescheinigung mit StA-Angaben) oder Nichtzahlung einer russ. Rente vorlegen müssen - hängt vom MA DRV ab, wie dort auf den Vordruck R0865 und 'Nichtbeantragungserklärung russ. Rente' reagiert wird ...und das ist SEHR unterschiedlich.
Heute wieder 2x erlebt 'damit/RU will ich nichts mehr zu haben' ...tja, Treu und Glauben zählt hier nicht - die Leutchen können echt lustig sein ...wenn man Ihnen die Rechtslage verklickert, sind sie nicht mehr so lustig ;-)
Gruß
w.
Hallo egal (der Erste),
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Inzwischen bin ich bei Rentenanträgen mit FRG-Berührung aber auch dazu übergegangen, bei Russland-/oder Nur-Alt-UdSSR-Zeiten die Antragsteller darauf vorzubereiten, dass sie möglicherweise eine Bescheinigung über die NichtStA/RU (da reicht aber ggf. auch die örtliche Meldebescheinigung mit StA-Angaben) oder Nichtzahlung einer russ. Rente vorlegen müssen - hängt vom MA DRV ab, wie dort auf den Vordruck R0865 und 'Nichtbeantragungserklärung russ. Rente' reagiert wird ...und das ist SEHR unterschiedlich.
Heute wieder 2x erlebt 'damit/RU will ich nichts mehr zu haben' ...tja, Treu und Glauben zählt hier nicht - die Leutchen können echt lustig sein ...wenn man Ihnen die Rechtslage verklickert, sind sie nicht mehr so lustig ;-)
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w.
Das ist falsch. Ihre russische Rente wird dann fiktiv weiter auf die deutsche(n) Rente(n) angerechnet.
Andernfalls würde ja der Eindruck entstehen, dass der russicshe Rentenfonds nicht mehr zu leisten braucht; und das geht dann zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung und den hiesigen Beitragszahlern.
Siehe Gebot nach § 46 Abs. 2 SGB I, wonach ein Verzicht unwirksam ist, wenn dadurch ein Leistungsträger belastet wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html
Hallo egal (der Erste),
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Inzwischen bin ich bei Rentenanträgen mit FRG-Berührung aber auch dazu übergegangen, bei Russland-/oder Nur-Alt-UdSSR-Zeiten die Antragsteller darauf vorzubereiten, dass sie möglicherweise eine Bescheinigung über die NichtStA/RU (da reicht aber ggf. auch die örtliche Meldebescheinigung mit StA-Angaben) oder Nichtzahlung einer russ. Rente vorlegen müssen - hängt vom MA DRV ab, wie dort auf den Vordruck R0865 und 'Nichtbeantragungserklärung russ. Rente' reagiert wird ...und das ist SEHR unterschiedlich.
Heute wieder 2x erlebt 'damit/RU will ich nichts mehr zu haben' ...tja, Treu und Glauben zählt hier nicht - die Leutchen können echt lustig sein ...wenn man Ihnen die Rechtslage verklickert, sind sie nicht mehr so lustig ;-)
Gruß
w.
Hallo,
ich wende mich an Sie, da ich von keiner Stelle eine verbindliche Auskunft bekommen kann.
[/quote]
Da. Stoj Milizia, rucki werch!!!!! Dawai, dawai!!!!
[/quote]
Korrektur: Stoj Milizia, ruki werch!!!!! Dawai, dawai !!!!!
Korrektur: Stoj Milizia, ruki werch!!!!! Dawai, dawai !!!!!Hallo, ich wende mich an Sie, da ich von keiner Stelle eine verbindliche Auskunft bekommen kann.Da. Stoj Milizia, rucki werch!!!!! Dawai, dawai!!!!
Hallo egal (der Erste),
wir sind uns einig :-)
Inzwischen bin ich bei Rentenanträgen mit FRG-Berührung aber auch dazu übergegangen, bei Russland-/oder Nur-Alt-UdSSR-Zeiten die Antragsteller darauf vorzubereiten, dass sie möglicherweise eine Bescheinigung über die NichtStA/RU (da reicht aber ggf. auch die örtliche Meldebescheinigung mit StA-Angaben) oder Nichtzahlung einer russ. Rente vorlegen müssen - hängt vom MA DRV ab, wie dort auf den Vordruck R0865 und 'Nichtbeantragungserklärung russ. Rente' reagiert wird ...und das ist SEHR unterschiedlich.
Heute wieder 2x erlebt 'damit/RU will ich nichts mehr zu haben' ...tja, Treu und Glauben zählt hier nicht - die Leutchen können echt lustig sein ...wenn man Ihnen die Rechtslage verklickert, sind sie nicht mehr so lustig ;-)
Gruß
w.
Sie verdrehen hier doch alles. ...wenn dadurch ein Leistungsträger (= im Sinne des SGB) belastet wird. Die DRV ist ein Träger nach dem SGB UND sie würde belastet werden, wenn auf russische Rente verzichtet wird. Voraussetzungen sind erfüllt. Ihre P.S.-Anekdote macht doch gar keinen Sinn. Dass der russische Rentenfonds kein Leistungsträger nach dem SGB ist, hat niemand behauptet.Womit wir wieder einmal beim Lesen und Verstehen von Gesetzestexten sind... Nach § 46 SGB I ist ein Verzicht auf SOZIALLEISTUNGEN nicht wirksam, wenn dadurch eine anderer Leistungsträger belastet wird. Als kleinen Denkanstoß für die Definition von Sozialleistungen (auf welche man verzichten könnte) verweise ich mal auf § 11 SGB I, und hier insbesondere auf "... die in DIESEM GESETZBUCH vorgesehenen (...) Geldleistungen..." Ich kenne mich zwar im russischen Rentenrecht zugegebenermaßen seeeehr wenig aus, würde mich aber ziemlich wundern, wenn die Ihre Leistungen nach dem SGB erbringen!
Hallo W*lfgang,
ich hoffe, man konnte erkennen, dass sich mein Beitrag eigentlich auf Henry bezieht - das passiert, wenn man beim Zitieren 1x zu viel Quote löscht :-/
Aber das Beispiel mit der rumänischen Rente trifft natürlich genau das, was ich sagen wollte...
;-)
Gruß egal (der Erste)
Hallo W*lfgang,
ich hoffe, man konnte erkennen, dass sich mein Beitrag eigentlich auf Henry bezieht - das passiert, wenn man beim Zitieren 1x zu viel Quote löscht :-/
Aber das Beispiel mit der rumänischen Rente trifft natürlich genau das, was ich sagen wollte...
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Gruß egal (der Erste)
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