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Anrechnung Meisterschule

von TEG05.03.2009 | 12:45
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12 Antworten

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Hallo, kann die Zeit, während der ich die Meisterschule besucht habe, angerechnet werden? Ich war allerdings gleichzeitig selbständig. Vielen Dank für jede Antwort! Gruß TEG

4 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 05.03.2009 | 13:01

Die Meisterschule kann eine Anrechnungszeit wegen Schulausbildung werden, wenn die Schulzeiten gegenüber der anderen Tätigkeit überwog (über 50% der Zeit). Beantragen Sie diese Zeit (mit Belegen) bei Ihrem RV-Träger und sehen was passiert.

Moderatoren-Antwortam 05.03.2009 | 13:39

Dann ist es sogar eine Pflichtbeitragszeit und als solche ist sie für die Rente höher zu bewerten! Also ein Vorteil.

Moderatoren-Antwortam 05.03.2009 | 13:29

Dann sieht es so aus, als hätten Sie während dieser Zeit Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt erhalten; und das hat das AA dann an die DRV gemeldet. Am besten klären Sie das über die Sachbearbeitung Ihrer DRV.

Moderatoren-Antwortam 05.03.2009 | 14:24

1979 war die EDV/DEÜV noch nicht soweit gediehen. Der Versicherte kann aber im Zuge der Kontenklärung die Bescheide (Zeugnis, Bescheid des Ü-Geldes vom AA) vorlegen, dann wird alles geprüft!

8 Antworten

Schokiam 05.03.2009 | 13:04
Im Prinzip ja, aber nur sofern durch den Besuch der Meisterschule Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen wurden (die Selbständigkeit also nur "nebenbei" ausgeübt wurde) und die Ausbildung entweder mindestens sechs Monate oder 600 Stunden angedauer hat.
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 13:18
Meine Zeit auf der Meisterschule ( 6 monate -Ganztags 8 Std. ) wurde bei der DRV als Arbeitslos angerechnet.
B´sonam 05.03.2009 | 13:24
haben sie denn ausdrücklich die Meisterschule als solche beantragt ?
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 13:25
Ich habe die Ameldung an die Meisterschule sowie das Original des Meisterbriefes an die DRV geschickt.
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 13:32
Mein Lehrgang zum Meister war 1979 und wurde durch das AA bezahlt. Ich bekam auch Geldzuwendung vom AA.
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 14:19
Weshalb wurde dies nicht berücksichtigt. Das hätte der Sachbearbeiter aber wissen müssen! Kann man das noch berichtigen?
B´sonam 05.03.2009 | 13:41
Haken sie da mal bei der Sachbearbeitung nach. Lassen sie sich gegebenenfalls eine Schulbescheinigung von der Meisterschule ausstellen.
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 14:31
Werden denn die Unterlagen beim AA und Meister-Innungen noch so lange aufgehoben? Ich selbst habe leider keine mehr. Macht es denn an Geld so viel aus? Vielen Dank für Ihre schreiben!
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