Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anrechnung Meisterschule

von TEG05.03.2009 | 12:45
7388 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, kann die Zeit, während der ich die Meisterschule besucht habe, angerechnet werden? Ich war allerdings gleichzeitig selbständig. Vielen Dank für jede Antwort! Gruß TEG

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

4
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Meisterschule kann eine Anrechnungszeit wegen Schulausbildung werden, wenn die Schulzeiten gegenüber der anderen Tätigkeit überwog (über 50% der Zeit). Beantragen Sie diese Zeit (mit Belegen) bei Ihrem RV-Träger und sehen was passiert.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dann sieht es so aus, als hätten Sie während dieser Zeit Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt erhalten; und das hat das AA dann an die DRV gemeldet. Am besten klären Sie das über die Sachbearbeitung Ihrer DRV.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Dann ist es sogar eine Pflichtbeitragszeit und als solche ist sie für die Rente höher zu bewerten! Also ein Vorteil.

Moderation · 4Ihre Vorsorge

1979 war die EDV/DEÜV noch nicht soweit gediehen. Der Versicherte kann aber im Zuge der Kontenklärung die Bescheide (Zeugnis, Bescheid des Ü-Geldes vom AA) vorlegen, dann wird alles geprüft!

8 Antworten

Schokiam 05.03.2009 | 13:04
Im Prinzip ja, aber nur sofern durch den Besuch der Meisterschule Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen wurden (die Selbständigkeit also nur "nebenbei" ausgeübt wurde) und die Ausbildung entweder mindestens sechs Monate oder 600 Stunden angedauer hat.
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 13:18
Meine Zeit auf der Meisterschule ( 6 monate -Ganztags 8 Std. ) wurde bei der DRV als Arbeitslos angerechnet.
B´sonam 05.03.2009 | 13:24
haben sie denn ausdrücklich die Meisterschule als solche beantragt ?
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 13:25
Ich habe die Ameldung an die Meisterschule sowie das Original des Meisterbriefes an die DRV geschickt.
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 13:32
Mein Lehrgang zum Meister war 1979 und wurde durch das AA bezahlt. Ich bekam auch Geldzuwendung vom AA.
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 14:19
Weshalb wurde dies nicht berücksichtigt. Das hätte der Sachbearbeiter aber wissen müssen! Kann man das noch berichtigen?
B´sonam 05.03.2009 | 13:41
Haken sie da mal bei der Sachbearbeitung nach. Lassen sie sich gegebenenfalls eine Schulbescheinigung von der Meisterschule ausstellen.
Ob das richtig ist?am 05.03.2009 | 14:31
Werden denn die Unterlagen beim AA und Meister-Innungen noch so lange aufgehoben? Ich selbst habe leider keine mehr. Macht es denn an Geld so viel aus? Vielen Dank für Ihre schreiben!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026