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Experten-Antwort

Anrechnung Photovaltaikanlage auf Witwenrente ab 1.1.23

von Sonnenleite28.12.2022 | 12:16
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2 Antworten

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Ich bekomme Witwenrente nach alten Recht. Habe eine Photovoltaikanlage seit 2011 auf dem Eigenheim. Bis jetzt wurde der Gewinn in der Steuerklärung versteuert. Ab 1.1.23 wird der Gewinn nicht mehr versteuert, so dass ich auch keinen Steuerberater mehr beauftragen muss. Damit wird kein Gewinn mehr auf den Steuerbescheid ausgewiesen. Jetzt meine Frage wie werden jetzt die Einnahmen der Photolvoltaikanlage bei der Witenrente angerechnet oder werden sie überhaupt noch angerechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenleite,

die Rentenversicherungsträger sind bei der Prüfung der Einkommensanrechnung auch an die steuerrechtliche Zuordnung durch die Finanzbehörden gebunden.

Der von „Abschläge“ genannte Link kann Ihnen bei der Einordnung helfen, ob für Sie die Besteuerung tatsächlich komplett wegfällt. Denn auch hier gibt es Ausnahmen, es sind ab 2022 nur kleine Photovoltaikanlagen (z. B. installierte Gesamtbruttoleistung von bis zu 30 kW) völlig von der Einkommensteuer befreit.

Sie sollten sich auch entsprechend bei Ihrem Steuerberater informieren und Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, wenn Sie keine steuerrechtlich relevanten Einkünfte aus der Photovoltaikanlage mehr erzielen. Denn damit fällt das anrechenbare Einkommen (aus der Photovoltaikanlage) weg.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Abschlägeam 28.12.2022 | 13:49
Hallo Sonnenleite, das hierzu am 20.12.22 veröffentlichte Gesetz stellt die Photovoltaikanlagen bereits ab 01.01.2022 steuerfrei https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerliche-en… Demnach müsste also auch die DRV reagieren, denn bisher wurden die Photovoltaikeinnahmen als 'Einkünfte aus Gewerbebetrieb' (und wurden somit auf die Witwenrente angerechnet gem. §97 SGB VI) berücksichtigt und nicht wie nunmehr lt. EStG als 'steuerfreie Einnahmen' (die kein anrechenbares Einkommen wären). Eine gleichzeitige Änderung des §97 SGB VI ist m.W. nicht vorgesehen. Lassen Sie der DRV aber noch ein paar Tage Zeit, dieses neue Gesetz auch anzuwenden. Sofern also Ihre Photovoltaikanlage eindeutig unter diese Steuerbefreiung fällt, sollten Sie dies dennoch (zu Ihrer eigenen Sicherheit) Ihrer zuständigen DRV schriftlich mitteilen, damit diese die Änderung berücksichtigen kann. Die Mitteilung können Sie auch online erledigen https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
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