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Experten-Antwort

Anrechnung Praktikum

von Malu14.11.2016 | 07:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe von 8/1992 bis 7/1995 eine sogenannte Aufstiegsfortbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ gemacht. In der Zeit von 8/1992 – 7/1994 erfolgte die Ausbildung in der Fachschule und von 8/1994 – 7/1995 absolvierte ich ein Praktikum. In einem Schreiben der Schule, das ich vor Beginn der Ausbildung erhielt, heißt es: „Die Zulassungsbedingungen zur Aufstiegsfortbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ entsprechend der Verordnung über Berufsbildende Schulen des Landes Sachsen/Anhalt verlangen, dass der Bewerber für diese Aufstiegsfortbildung, nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung, eine mindestens zweijährige erfolgreiche praktische Tätigkeit entsprechend der Ausbildungsrichtung nachweisen kann.“ Ich habe direkt vor dieser Ausbildung bereits eine Ausbildung abgeschlossen, kann jedoch keine zweijährige praktische Tätigkeit nachweisen. In dem Schreiben der Schule steht weiterhin folgendes: „Der Erlass „Sonderregelung für die Schulform Fachschule“ vom 15. Mai 1992 des Kultusministeriums des Landes Sachsen/Anhalt sieht in diesem Fall ein zusätzliches Praktikumsjahr nach der absolvierten zweijährigen Aufstiegsfortbildung vor, bevor die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüften Techniker“ vergeben wird. Das Praktikum … wird mit einem Kolloquium am Ende des Schuljahres 1994/1995 an der Fachschule abgeschlossen.“ Es wurde kürzlich eine Kontenklärung durchgeführt und im Bescheid steht nun folgendes: "Die Zeit vom 01.08.1994 bis 31.07.1995 kann nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden, weil, - insbesondere vor Beginn der Ausbildung abgeleistete - Praktikantenzeiten nicht als Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn sie Voraussetzung für die Aufnahme an der betreffenden Schule waren." Um den Abschluss für die oben genannte Ausbildung zu erreichen, musste ich das einjährige Praktikum machen. Ohne das Praktikum hätte ich keinen Abschluss für die Ausbildung erhalten. Ist das Praktikum damit nicht Bestandteil der Ausbildung und damit Anrechnungszeit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Malu,

nein, das Praktikum ist keine Anrechnungszeit.

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