Hallo Susanne,
leider haben Sie nicht angegeben, in welchem Jahr Sie geheiratet haben.
Bei Heirat vor 2002: Keinerlei Anrechnung privater Renten auf die Witwenrente.
Bei Heirat ab 2002 findet § 97 SGB VI i.V.m. §18a ff. SGB IV Anwendung, es werden also nahezu alle Einkünfte auf die Witwenrente angerechnet.
Renten aus privaten Rentenversicherungen gehören ebenfalls zu den anzurechnenden Einkünften. Bei privaten Rentenversicherungen wird zur Berechnung eines Anrechnungsbetrages der gezahlte Bruttobetrag um 12,7% vermindert. Alle Einkünfte werden einem Freibetrag (aktuell 992,64 EUR) gegenübergestellt, der darüber liegende Betrag wird zu 40% auf die Witwenrente angerechnet.
Genauere Berechnungen zum konkreten Einzelfall bitte schriftlich über die Sachbearbeitung anfordern oder noch besser über unser Servicetelefon (0800-1000-480-0) einen Termin zur Beratung ausmachen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.