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Anrechnung Promotionsstipendium

von Mainzerin05.07.2018 | 10:37
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Guten Tag, ich starte in diesem Jahr noch eine Promotion auf Basis eines Stipendiums, also ohne Arbeitsvertrag. An der Uni MUSS man sich dafür registrieren und KANN sich einschreiben, heißt Semesterbeitrag zahlen und die entsprechenden Vergünstigungen (Ticket, Studirabatte etc.) erhalten. Bei der gesetzlichen Krankenkasse verliert man dennoch den Status als Student, ob eingeschrieben oder nicht, deshalb ist nun die Überlegung, ob es Sinn ergibt sich einzuschreiben oder die Registrierung reicht. Ein Detail, dass dabei auch eine Rolle spielt, ist die Auswirkung auf die RV. Deshalb meine Frage, ob es von diesem Standpunkt aus sinnvoll ist, sich einzuschreiben? Bzw. welche Auswirkungen gibt es generell durch einen nicht-vorhandenen Arbeitsvertrag? Vielen Dank im Voraus! Freundliche Grüße :)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mainzerin,

die Zeit eines Promotionsstudiums kann auch mit Immatrikulation grundsätzlich nicht als sogenannte Anrechnungszeit in Ihrem Versicherungskonto vorgemerkt werden. Ich gehe mal davon aus, dass Sie Ihr vorheriges Studium mit einem Abschluss (z. B. Diplom oder Staatsexamen etc.) beendet haben.

Da Sie während des Promotionsstudium auch nicht regulär gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, liegt auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.

Sie haben damit eine Lücke im Versicherungsverlauf. Ob es sich lohnt, in Ihrem Fall freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für diese Zeit zu zahlen, können Sie in einem Beratungsgespräch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen erörtern lassen.

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