Hallo Mainzerin,
die Zeit eines Promotionsstudiums kann auch mit Immatrikulation grundsätzlich nicht als sogenannte Anrechnungszeit in Ihrem Versicherungskonto vorgemerkt werden. Ich gehe mal davon aus, dass Sie Ihr vorheriges Studium mit einem Abschluss (z. B. Diplom oder Staatsexamen etc.) beendet haben.
Da Sie während des Promotionsstudium auch nicht regulär gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, liegt auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Sie haben damit eine Lücke im Versicherungsverlauf. Ob es sich lohnt, in Ihrem Fall freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für diese Zeit zu zahlen, können Sie in einem Beratungsgespräch bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen erörtern lassen.