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wird eine Altersgrenze vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen sind sog. Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Im Jahr 2021 ist diese Verdienstgrenze auf 46.060 Euro gestiegen. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen soll Personalengpässe entgegenwirken, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr.
Als Hinzuverdienst sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen zu berücksichtigen. Private Renten oder Betriebsrenten zählen jedoch dazu und führen somit zu keiner Kürzung.