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Experten-Antwort

Anrechnung Qualifizierung durch zweijähriges Hochschulstudium in der DDR

von Annette01.12.2025 | 18:14
177 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Während meines zweijährigen Zusatzstudiums an einer Universität in der ehemaligen DDR (nach dreijährigen Fachschulstudium und dreijähriger Arbeit) wurde mein Gehalt vollumfänglich weitergezahlt. Es handelt sich also nicht nur um einen Pflichtbeitrag von 6 DDR-Mark, die von meinem Gehalt an die Rentenkasse bezahlt wurden. Zählen diese Zeiten deshalb als Beitragszeiten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annette,

 

Ihre Anfrage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Hierzu fehlen noch weitere Angaben (wie z. B. um was für ein Studium hat es sich hierbei gehandelt, wie wurde die Zeit im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung eingetragen, wurden hier Entgelte bestätigt).

 

Für eine detaillierte Antwort empfehle ich Ihnen, sich (nach vorheriger Terminvereinbarung) individuell in einer Beratungsstelle der der Rentenversicherungsträger beraten zu lassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rentenauskunft!am 01.12.2025 | 18:20
Darüber müssten Sie doch längst in der Ihnen vorliegenden Rentenauskunft informiert sein.
Kontenklärungam 02.12.2025 | 08:15
Geben Sie doch diese Zeiten im Rahmen einer Kontenklärung an und warten die Antwort der DRV ab. Am besten online mit Formular V0100.
Spät dran!am 02.12.2025 | 14:58
Wenn Sie Ihre Zeiten in der ehemaligen DDR noch nicht geklärt haben, sollten Sie mal darüber nachdenken, was Sie in der Vergangenheit falsch gemacht haben.🤦‍♂️
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