Hallo Ina Muster,
Übergangsgeld wird gemäß § 96 a SGB VI auf die Teilerwerbsminderungsrente angerechnet, wenn das Übergangsgeld aus einem Arbeitsentgelt berechnet wurde, welches nach Beginn der Teilerwerbsminderungsrente erzielt wurde. Ansonsten ist § 72 SGB IX einschlägig, wonach eine Teilerwerbsminderungsrente auf das Übergangsgeld angerechnet wird.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen sich vor Ort den Bescheid erläutern.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.