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Experten-Antwort

Anrechnung Teilerwerbsminderungsrente bei Berechnung Übergangsgeld wegen med. Reha

von Ina Muster14.07.2021 | 20:43
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe heute den Berechnungsbescheid von der DRV Bud für das Übergangsgeld erhalten. Ich bin mit der Anrechnung der Teilerwerbsminderungsrente nicht einverstanden. Es wurde mein Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage berücksichtigt und wiederum die Teilrente angerechnet. Im Jahr 2019 war ich auch zur med. Reha. Da wurde mir die Teilerwerbsminderungsrente nicht angerechnet. Zum jetzigen Sachverhalt: Seit März 2021 bin ich arbeitsunfähig und war v. 01.06. - 28.06.21 zur Reha. Bin noch bis 16.07.21 arbeitsunfähig. Ab 19.07.21 nehme ich wieder meine Beschäftigung in Teilzeit (4 Std/Tag) auf. Ich beziehe seit 2015 eine Teilerwerbsminderungsrente. Sie ist inzwischen unbefristet. Mein monatl. Gehalt liegt auch entsprechend der Hinzuverdienstgrenze (Deckelung) richtig. Ist die Anrechnung der Teil-EM-Rente hier richtig? Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ina Muster,

Übergangsgeld wird gemäß § 96 a SGB VI auf die Teilerwerbsminderungsrente angerechnet, wenn das Übergangsgeld aus einem Arbeitsentgelt berechnet wurde, welches nach Beginn der Teilerwerbsminderungsrente erzielt wurde. Ansonsten ist § 72 SGB IX einschlägig, wonach eine Teilerwerbsminderungsrente auf das Übergangsgeld angerechnet wird.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten an eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen sich vor Ort den Bescheid erläutern.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

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