Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Anrechnung Unfall- auf Witwenrente nach Altersgrenze

von Petra Schmidt19.01.2012 | 09:04
1599 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, mein Vater hat nach Beginn der Altersrente weiter gearbeitet und ist bei einem Arbeitsunfall tödlich verunglückt. Frage: Wird die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch in diesem Fall auf die gesetzliche Altersrente meiner Mutter (eigene sowie 60% Witwenrente) angerechnet? Falls ja, und der Verdienst war deutlich unterhalb des Mindestarbeitsverdienstes (nach SGB VII), gilt dann für den Freibetrag auch, daß für die Berechnung des Zusammentreffens der Rentenbeträge aus RV und UV der Grenzbetrag - Jahresarbeitsverdienst der UV - auf eine Mindestgröße (auch 60% wie für die UV, § 85 SGB VII ?) aufgestockt wird? Vielen Dank und beste Grüße!

4 Antworten

-am 19.01.2012 | 09:18
Guten Morgen, die Anrechnung der Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen UV erfolgt nur auf die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen RV. Die eigene Versichertenrente der Witwe bleibt davon unberührt. Der "Freibetrag", richtig Grenzbetrag, errechnet sich aus dem Jahresarbeitverdienst des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Unfalls. Der Mindestgrenzbetrag wäre die Höhe der gesetzlichen Hinterbliebenenrente (RV).
Petra Schmidtam 19.01.2012 | 11:56
Vielen Dank für die schnelle Antwort! D.h. für den Grenzbetrag Jahresarbeitsverdienst des Verstorbenen dann "tatsächlicher" Verdienst, oder Mindestarbeitsverdienst (§ 85 SGB VII)? Es wurde eine Vollzeittätigkeit ausgeübt.
-am 19.01.2012 | 14:59
Der maßgebende Grenzbetrag ermittelt sich aus dem Jahresarbeitsverdienst, der der Berechnung der Rente aus der Unfallversicherung zugrunde liegt.
Petra Schmidtam 22.01.2012 | 12:43
Danke! Nochmals zum Verständnis: Daß mein Vater zum Zeitpunkt des Unfalls (71 Jahre alt) bereits seit 6 Jahren Altersrentner war, ist dann irrelevant, richtig? D.h. daß die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Unfall geleistet wird, der sich erst nach Rentenbeginn ereignet hat (§ 93 SGB VII Abs. 5), ist völlig irrelevant, korrekt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026