Hallo Harry,
mit Urteil des BSG vom 17.04.2012, AZ: B 13 R 15/11 R wurde die Anrechenbarkeit einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Renten wegen Todes höchstrichterlich bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung