Hallo Hilfesuchender,
für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 konkret 17.823,75 Euro. Bis zu dieser Grenze erfolgt keine Anrechnung auf Ihre volle Erwerbsminderungsrente. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Anrechnung auf Ihre Rente. Auch eine gezahlte Urlaubsabgeltung ist als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente zu berücksichtigen. Wie die Anrechnung auf Ihre Rente erfolgt, hat Ihnen "Abschläge" zutreffend in seinem Beispiel unter Berücksichtigung Ihrer Zahlenangaben erklärt.
Ergänzend dazu noch folgender Hinweis. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis erst im Jahr 2023 beendet wurde und Sie neben Ihrer Urlaubsabgeltung auch noch Arbeitsentgelt aus Ihrer Beschäftigung im Jahr 2023 erhalten haben, wäre dieses Arbeitsentgelt ebenfalls als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. In dem Fall wäre die Urlaubsabgeltung plus das Arbeitsentgelt als Hinzuverdienst bei Ihrer Rente zu berücksichtigen, so dass sich der auf Ihre Rente anzurechnende Betrag erhöhen würde.
Wie bereits von "Abschläge" darauf hingewiesen, sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger umgehend informieren, sobald Sie die Abrechnung Ihrer Urlaubsabgeltung erhalten haben, damit dieser dann Ihre Erwerbsminderungsrente unter Berücksichtigung Ihrer Angaben zum Hinzuverdienst in Bezug auf die Urlaubsabgeltung für das Jahr 2023 neu berechnen kann.