Hallo, Ben,
die erfolgte Anrechnung von Urlaub regelt sich nicht nach den Gesetzesgrundlagen aus dem Sozialgesetzbuch, sondern wird auf Grundlage von Arbeits- und Tarifrecht geregelt. Anfragen dazu sollten Sie bei den zuständigen Gremien beantwortet bekommen. Laut § 10 Bundesurlaubsgesetz darf Urlaub grds. nicht angerechnet werden. Prüfen Sie daher die bestehenden Verträge mit Ihrem Arbeitgeber.