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Experten-Antwort

Anrechnung Urlaubstage nach medizinischer Reha (chronische Darmerkrankung)

von Ben19.02.2020 | 10:11
114 Ansichten
2 Antworten

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Hallo. Ich war jetzt drei Wochen in einer medizinischen Rehabilation, da ich eine chronische Darmerkrankung habe (Colitis ulcerosa). Mein Arbeitgeber hat mir jetzt 3 Urlaubstage deswegen abgezogen. Ist das rechtens?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Ben,

die erfolgte Anrechnung von Urlaub regelt sich nicht nach den Gesetzesgrundlagen aus dem Sozialgesetzbuch, sondern wird auf Grundlage von Arbeits- und Tarifrecht geregelt. Anfragen dazu sollten Sie bei den zuständigen Gremien beantwortet bekommen. Laut § 10 Bundesurlaubsgesetz darf Urlaub grds. nicht angerechnet werden. Prüfen Sie daher die bestehenden Verträge mit Ihrem Arbeitgeber.

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1 Antworten

Siehe hieram 19.02.2020 | 10:42
Hallo Ben, "im Prinzip" ja. Abhängig ist dies aber auch davon, was in Ihrem (Tarif)-Vertrag steht. Vom Gesetzgeber ist der gesetzliche Urlaubsanspruch (24 Werktage im Jahr), geschützt. Hiervon darf bei einer Reha nichts abgezogen werden. Nur vom darüber hinausgehenden Urlaubsanspruch darf der AG Tage anrechnen. Weiterhin gute Genesung!
Deutsche Rentenversicherung
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