Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Anrechnung Versicherungszeiten

von Sascha10.09.2007 | 12:46
1556 Ansichten
2 Antworten
Hallo, nach Durchsicht meiner jährlichen Renteninfo habe ich festgestellt, dass einige Zeiten nicht festgehalten worden sind. Unter anderem fehlen mir Schulzeiten! Diese werden mir aber doch (nach dem 16. Lebensjahr) angerechnet, oder? Falls ja, in welchem Maße? Desweiteren habe ich eine Lücke von 1-2 Monaten nach dem Zivi bis zum Beginn der Uni. Ich wei0 jetzt leider nicht mehr, ob ich mich damals für diesen Zeitraum arbeitslos gemeldet hatte. Habe ich irgendeine Chance, dass diese Zeit auch angerechnet wird? Während der Ausbildung zum Techniker hatte ich eine geringfügig bezahlte Beschäftigung. In dieser Zeit wurde auch in die Rentenversicherung eingezahlt. Da die Weiterbildung in Form einer Ganztagesschule stattfand wird diese Schulzeit doch auch angerechnet?! Was bringt nun mehr? Die Schulzeit anrechnen lassen oder der Beitrag von der geringfügig bezahlten Beschäftigung? Vielen Dank, Gruß, Sascha

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.09.2007 | 14:34

Da uns Ihre Daten nicht vorliegen, können wir zu Ihrem Versicherungskonto keine genauen Angaben machen.

Wir bitten Sie, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Ansonsten

zu 1.)

Schulzeiten werden heute nach dem 17. Lebensjahr angerechnet.

zu 2.)

1-2 Monate Lücke können nur angerechnet werden, wenn arbeitslos gemeldet. Nachforschungen sind möglich.

zu 3.)

Bei der Überschneidung spielt es eine Rolle, ob die Schulzeit überwiegend ist. Klärung mit dem zuständigen Träger erforderlich.

1 Antworten

Useram 10.09.2007 | 12:58
1. Zeiten der Schulausbildung werden ab Vollendung des 17. Lebensjahres berücksichtigt, und das bis maximal 8 Jahre (Schule, Fachschule und Hochschule zusammen). Ein Schulebesuch zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr kann leider nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Ich nehme an Sie haben selbst keine Nachweise mehr für eine etwatige Arbeitslosigkeit? Sie können sich auch an Ihre Krankenkasse wenden, bzw. an Ihre damalige Krankenkassen und nachprüfen lassen ob dort eine Zeit der Arbeitslosigkeit vermerkt ist. Wenn ja, bescheinigen lassen und beim RV-Träger einschicken. 3. Wann war denn diese geringfügige Beschäftigung? Diese werden ja erst ab 01.04.1999 berücksichtigt. Sie sagten es wurden RV-Beiträge entrichtet, haben Sie da auf die Versicherungspflicht verzichtet? Ist die geringfügige Beschäftigung denn in Ihrem Konto? (sofern nach 01.04.1999)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026