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Anrechnung von Auslandsbeitraegen

von Frank20.02.2010 | 13:59
1308 Ansichten
11 Antworten
Meine Frau whont mit mir in Nord Irland seit Okt 2006. Sie jetzt 60 Jahre alt im Januar 2010. Vorher hatte sie 31 Jahre Wartezeit in Deutschland zurueckgelegt. Hier in Nord Irland hat Sie 13 Jahren Versicherungskrediten durch Versorgungs unsere schwerbehinderte Tochter. Koennen diese Versicherungszeiten an die Wartezeit, usw fuer eine deutsche Rente angerechnet werden.Koennen diese beitraege zum Beispiel die Phlichtbeitragszeit nach dem 40 Lebensjahr auch ergaenzen/erfuellen, um eine Fruehrente zu beziehen. Danke im Voraus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.02.2010 | 10:57

Hallo Frank,

Amadé hat Ihnen bereist die zutreffende Antwort gegeben.

10 Antworten

Schadeam 20.02.2010 | 14:45
Besorgen Sie sich einen "irischen Versicherungsverlauf" und reichen den bei der DRV ein, Daraufhin erhalten Sie schriftlich Auskunft, ob die Bedingungen für irgendeine Altersrente in D erfüllt sind.
Amadéam 20.02.2010 | 15:46
Noch ist Nordirland Teil des United Kingdom. Da hilft ein irischer Versicherungsverlauf sehr wenig.
Amadéam 20.02.2010 | 16:03
Hallo Frank, sind das Beiträge, die an eine STAATLICHE Rentenversicherung gezahlt worden sind (Natinal Insurance) oder an eine private Versicherung? Hat Ihre Frau eine Sozialversicherungsnummer bei der N.I? Siehe auch ttp://www.justlanded.com/deutsch/Grossbritannien/Artikel/Jobs/Sozialversicherungen Mit Zeiten der N.I. können auch an der Wartezeit in Deutschland fehlende Zeiten ausgeglichen werden. Mit dem Rentenantrag in GB wird auch das Rentenverfahren in D ausgelöst und umgekehrt. Voraussetzung ist aber, dass sowohl die N.I. als auch der deutsche Rentenversicherungsträger von den Zeiten im jeweils anderen Land Kenntnis haben.
Amadéam 20.02.2010 | 16:18
Weitere Infos von der Deutschen Rentenversicherung in Deutsch oder Englisch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-nord.de/nn_34584/DRVN/de/…
Frankam 20.02.2010 | 18:16
Danke an Amade und Schade Beiden fuer Ihre sofortige Auskunft. Die Beitrage sind National Insurance Class 1 Credits vom Staat (Britisch) in Annerkennung von Socialleistung 'Carer's Allowance' oder auf Deutsch 'Pflegegeld' £50 pro Woche fuer Versorgung unserer Tochter. Meine Frau hat ihre eigene Versicherungnummer oder auf englisch National Insurance number. MfG. Frank
Frankam 20.02.2010 | 19:05
Nochmals vielen Dank fuer Ihre Auskunft. Eine Frage noch - waere es moeglich dass die verdeinte staaatliche beitrage zur Bedingung von 10 Jahre Pflichtbeitrage nach 40 fuer Frauen Fruehrente zaehlen koenen. Sonst werde ich weitere Kontakte mt angegebenem Ansprechpartner aufnehmen. danke Frank
Amadéam 20.02.2010 | 19:09
Die Versicherungszeiten in D und GB sind für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zusammenzurechnen. Wenn Ihre Frau eine Frauenaltersrente haben will, stellen Sie unverzüglich einen Rentenantrag. Die in Frage kommende Rentenversicherung können Sie dem link im Vorbeitrag entnehmen. Keine Antrag = keine Rente. Frauenaltersrente mit 60 hat aber einen Abschlag in Höhe von 18%.
Amadéam 20.02.2010 | 19:58
Wenn die Beiträge wie Pflichtbeiträge gelten - ja. Vergleichbare Beiträge, die in D die Pflegeversicherungen für Pflegende entrichten, gelten als Pflichtbeiträge.
Frankam 20.02.2010 | 20:16
Vielen Dank nochmals. Ich werede es weiterfolgen. Uebrigens mit irsiche es is ein bisschen complex. Manchmal wissen wir selbst hiier in Nord Irland ob wir briisch oder irisch. Schone Gruesse aus Irland Nord und Sued.
Frankam 21.02.2010 | 12:39
Vielen Dank nochmals. MfG Frank
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