Die User "Michael1971" und "bekiss" haben den Sachverhalt bereits zutreffend dargestellt.
Ergänzend zu diesen Ausführungen möchten wir noch auf die rechtliche Arbeitsanweisung der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu § 102 Abs. 2 SGB VI hinweisen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=9204D6386A0C4445002572d40028a591.