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Experten-Antwort

Anrechnung von Betriebsrenten auf die Hinterbliebenenrente

von Betriebsrentner18.03.2023 | 16:38
70 Ansichten
2 Antworten

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Liebe Experten, meine Frau und ich sind seid 1998 verheiratet und beziehen bei Altersrente. Ich erhalte zusätzlich eine recht gute Betriebspension. Wenn meine Frau die Hinterbliebene ist, erhält sie ja ihre Altersrente weiter. Ein den Freibetrag übersteigener Wert wird zu 40% von der Hinterbliebenenrente abgezogen. (Meine Rente, davon 55%, davon Abzug der 40%) Spielt die Betriebspension, die ich beziehe und von der meine Frau vom Unternehmen 60% erhält, irgendeine Rolle bei der Berechnung? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar Viele Grüße Der Betriebsrentner

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Betriebsrentner,

dem ausführlichen Beitrag von W°lfgang können wir uns nur anschließen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 18.03.2023 | 19:38
Hallo Betriebrenter, geheiratet zwar vor 2002, aber keiner von beiden vor 1962 geboren - richtig? Also 'neues' Hinterbliebenenrentenrecht ... Dann würden im Fall, dass SIE Witwer werden, ihre eigene Betriebsrente anzurechnen sein. Mehr Info hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ist Ihre Frau die Überlebende, sollte auch aus Ihrer Betriebsrente weiterhin eine Witwenbetriebsrente zu zahlen sein. ...*sollte/Spekulationen eben - bitte klären Sie diese Frage mit Ihrem Betriebsrentenzahler, ob/welche Betriebsrente Ihre Witwe erhalten würden! Gruß w.
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