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Experten-Antwort

Anrechnung von eigener Rente bei Witwenrente

von Susanne31.08.2017 | 10:57
440 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag. Ich beziehe eine eigene Rente die sich aus ca. 40% EP West + ca. 60% EP Ost errechnet. Ich lebe in den alten Bundesländern. Wird bei einer zu erwartenden Witwenrente der Anrechnungsbetrag mit dem Freibetrag West berechnet oder ein Wert von z.B. 40% vom West- + 60% vom Ost- Freibetrag gebildet?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.08.2017 | 12:20

Hallo, Susanne,

es gelten für Sie die Werte aus den alten Bundesländern.

Der Freibetrag bei der Berechnung der Witwenrente, der sich für Sie ergibt, beträgt 819,19 EUR. Sollten Sie waisenrentenberechtigte Kinder haben, steigt der Freibetrag um den Erhöhungsbetrag, der je waisenrentenberechtigten Kind 173,77 EUR beträgt.

3 Antworten

HotRodam 31.08.2017 | 12:13
Das steht alles im Rentenbescheid !
Susanneam 31.08.2017 | 12:20
Es gibt noch keinen Witwen-Rentenbescheid. Es muss jeder Cent 2-mal umgedreht werden, darum werden jetzt Überlegungen angestellt. Ich schreibe für die Oma, die sich große Sorgen macht.
Susanneam 31.08.2017 | 12:22
Danke
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