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Experten-Antwort

Anrechnung von Einkommen bei Grundrente, wenn lange getrennt lebend?

von Lotte22.07.2022 | 07:31
511 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin noch verheiratet, aber offiziell seit 15 Jahren getrennt lebend von meinem Mann (auch keine gemeinsame steuerliche Veranlagung). Ich habe längst einen neuen Partner in einer anderen Stadt, mit dem ich zusammen lebe. Ich erfülle die Voraussetzung zur "Aufstockung" der Grundrente, aber meine Frage ist: Wird bei der Berechnung meiner Grundrente das Einkommen meines Mannes mit angerechnet, obwohl wir so lange getrennt leben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lotte,

Auf den Grundrentenzuschlag nach §§ 76g, 307e und 307f SGB VI wird Einkommen des Berechtigten und seines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angerechnet.

Die Rechtsgrundlage hierfür finden Sie im §97a Abs.1 SGB VI.

Zur Erhöhung der Zielgenauigkeit des Grundrentenzuschlages ist dabei nicht nur das eigene Einkommen der Berechtigten, sondern auch das Einkommen ihrer Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner zu berücksichtigen. Damit wird dem durch die Ehe beziehungsweise die eingetragene Lebenspartnerschaft ausgedrückten Willen, dauerhaft eine Wirtschaftseinheit zu bilden und der damit einhergehenden gegenseitigen Unterhaltspflicht (vergleiche § 1360 BGB, § 5 LPartG) Rechnung getragen.

Weitere Informationen zur Grundrente finden Sie auf unserer Internetseite bzw. in der unten verlinkten Broschüre

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundrente_zuschlag_zur_rente.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Lotteam 22.07.2022 | 11:50
Dankeschön für die schnelle Antwort, also wird es voll angerechnet. Folgefrage... Wenn ich mich entschließe (Voraussetzungen erfüllt), mit 14,4% Abschlag vorzeitig in Rente zu gehen... wird dann als Einkommen von mir für die Grundrente die echte verminderte Rente, oder die theoretische 100% Rente ohne Abschlag von 14,4% angesetzt?
Abschlägeam 22.07.2022 | 12:00
Zitat von Lotte anzeigenausblenden
Als Einkommen angerechnet wird der steuerfreie Teil der Rente aus der 'echten Rente', also nicht aus einer fiktiven. Details finden Sie auch unter dem vom Experten geposteten Link :-)
Doris Ludwigam 11.08.2022 | 11:13
Ich brauche keinen Grundrentenzuschlag 270946 L 541 5549 (000-1)
Deutsche Rentenversicherung
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