Hallo Frage für Vati,
für die Anrechnung als Hinzuverdienst ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung der Einmalzahlung maßgebend. Da die Zahlung in 2024 erfolgt, ist sie nicht als Hinzuverdienst auf die EM-Rente anzurechnen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung