Hallo Frage für Vati,
für die Anrechnung als Hinzuverdienst ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung der Einmalzahlung maßgebend. Da die Zahlung in 2024 erfolgt, ist sie nicht als Hinzuverdienst auf die EM-Rente anzurechnen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Für Vati,
Sie haben im Ausgangssachverhalt geschrieben, dass die Einmalzahlung im Januar 2024 ausgezahlt werden soll. Damit wird die Einmalzahlung nachweislich nicht im Zuordnungsmonat gezahlt. Bei entsprechendem Nachweis ist die Einmalzahlung also kein Hinzuverdienst. Damit ist auch die Frage der Berechnung des Anrechnungsbetrags obsolet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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