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Experten-Antwort

Anrechnung von Elternzeit für Väter vor der Neuregelung 2006

von hans09.10.2019 | 17:05
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Hallo Meine Frage ist wie die Anrechnung von Elternzeit für Väter vor 2006 geregelt war. Konkret wenn ein Vater die Erziehung für einige Zeit übernommen hat, aber einen relative hohen -Verdienst hat wird ja am Ende für jedes Jahr das betroffen war der Rentenbetrag nur bis zur Erreichung der Standartgrösse aufgefüllt. (wenn ich das richtig verstanden habe) Das führt dazu dass wenn man 2 mal soviel verdient und nur 6 Monate oder weniger Elternzeit nimmt kein Geld für die Rente bekommt. Oder dass wenn man ein Jahr Elternzeit nimmt es davon abhängig ist wann die Elternzeit im Jahr liegt. Die Frage ist nun gild das auch für die Anrechnungszeit für die 35 und 45 Jahre Regel der Rente oder zählt diese Zeit mit, obwohl kein Geld vom Staat an die Rentenkasse fliest. Mit freundlichen Grüßen Hans

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans,

den Ausführungen von W°lfgang schließen wir uns an.

Ergänzend noch das Faltblatt "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/kindererziehung_plus_fuer_die_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 09.10.2019 | 17:42
Hallo Hans, von hinten aufgerollt, was eine _lückenfüllende_ Erziehungs- (KEZ)/Berücksichtigungszeit (BÜZ) bedeutet/da hatte ich Elternzeit: ja, die zählt mit zu den 35 + 45 Jahren. Zwischendurch: eine Sonderregelung 2006 gibt es nicht. Hier wäre höchstes ab KEZ/BÜZ 1992 in Betracht zu ziehen *murmelmurmel ...wegen Doppel-BÜZ/vergessen Sie das aber bei Nichtbetroffenheit. Von Anfang: treffen Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung (KEZ) mit bereits vorhandenen Pflichtbeitragszeiten (üblicherweise aus sv-pflichtiger Beschäftigung) zusammen, gibt es eine Deckelung der zusätzlichen Werte aus KEZ, wenn damit die Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahren/bzw. der jeweiligen Monate überschritten werden (die KEZ wird monatsweise umgesetzt). Sie haben richtig erkannt ('da gibt es doch einen Standardwert'), dass schon ein sehr hohes Einkommen neben der KEZ kaum/kein Mehrgewinn bringen kann. Allerdings werden 'offene' Monate (Elternzeit = kein SV-Verdienst erzielt) dann mit dem vollen Wert der KEZ für diese Monate bewertet wird ...hier zählt nicht das hohe Beschäftigungsentgelt im (Rest)Jahr verteilt über diese Lücke. Im Detail befragen Sie bitte Ihre nächste Beratungsstelle, die Ihnen bei der Zuordnung der KEZ + folgend Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung (BÜZ) bis zum 10. Lbj. individuell den richtigen Rat geben kann – sofern eine nachträgliche Zuordnung zum Vater noch möglich/überhaupt sinnvoll ist ...auch unter Berücksichtigung der Folgewirkungen für das Rentenkonto der Mutter. Gruß w.
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