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Experten-Antwort

Anrechnung von Gastzeiten an einer ausländischen Hochschule

von Michael15.12.2023 | 00:21
241 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war ein Jahr lang von meinem deutschen Arbeitgeber unbezahlt beurlaubt (während der Beurlaubung gingen ab dem 2. Monat auch keine Beiträge an die deutsche Rentenversicherung). Während meiner Beurlaubung war ich in den USA an einer Universität als Gast zur Weiterbildung. Die Weiterbildung wurde durch ein Stipendium finanziert, welches gerade so meinen Lebensunterhalt gedeckt hat. Weitere Einnahmen hatte ich nicht. Ich hatte eine offizielle Zugehörigkeit zur Universität als "Gast" (am ehesten vielleicht vergleichbar mit Gasthörer oder Gastwissenschaftler in Deutschland), die auch auch schriftlich belegen kann. Ich war zwar den örtlichen Gepflogenheiten folgend formal nicht als Student eingeschrieben, da ich bereits einen deutschen Abschluss eines Erststudiums hatte und dort keinen formalen Abschluss angestrebt habe. In allen verwaltungstechnischen Angelegenheiten (Krankenversicherung, Bankkonto, Unterkunft, usw.) war ich aber Studenten gleich gestellt und wurde auch so behandelt. Kann mir diese Zeit bei der deutschen Rentenversicherung als "Ausbildungszeit" angerechnet werden? Welche Unterlagen muss ich dafür bei einer Kontenklärung ggf. vorlegen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.12.2023 | 10:48

Guten Tag Michael,

Studienzeiten als Gasthörer sind grundsätzlich keine Hochschulausbildung und können damit nicht als beitragsfreie Anrechnungszeiten anerkannt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn das als Gasthörer belegte Semester für das angestrebte Ausbildungsziel voll angerechnet worden ist.

Ob und wie Ihre Zeiten als „Gast“ an einer us-amerikanischen Hochschule in Ihrem deutschen Versicherungsverlauf berücksichtigt werden können, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Kontenklärung.

Den entsprechenden Antrag können Sie online stellen, und zwar hier:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=569683

2 Antworten

DaViam 15.12.2023 | 06:41
Hallo, eine Anerkennung der Studienzeit als Gasthörer kann nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden. Geben Sie der Rentenversicherung an, dass der Zeitraum, in dem keine Beiträge eingezahlt wurden, als Lücke gespeichert werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Sebastianam 15.12.2023 | 20:57
Dinge im Ausland sind immer heikel, da dort andere Gepflogenheiten herrschen als in Deutschland.
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