Guten Tag Michael,
Studienzeiten als Gasthörer sind grundsätzlich keine Hochschulausbildung und können damit nicht als beitragsfreie Anrechnungszeiten anerkannt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn das als Gasthörer belegte Semester für das angestrebte Ausbildungsziel voll angerechnet worden ist.
Ob und wie Ihre Zeiten als „Gast“ an einer us-amerikanischen Hochschule in Ihrem deutschen Versicherungsverlauf berücksichtigt werden können, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
Dies geschieht im Rahmen einer sogenannten Kontenklärung.
Den entsprechenden Antrag können Sie online stellen, und zwar hier:
https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=569683
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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