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Experten-Antwort

Anrechnung von Samstag/Sonntagsarbeit bei FRG-Zeiten

von Schalom - Friede unserer Erde!30.04.2022 | 15:04
282 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich habe folgende Frage zum FRG: Werden Zeiten der Samstags/Sonntagsarbeit mit berücksichtigt? Ich habe in der Landwirtschaft gearbeitet und dort gerade im Frühjahr und Sommer immer Samstag und Sonntag in 12 Stundenschichten durchgearbeitet auf den Feldern. Werden diese zusätzlichen Tage berücksichtigt? Oder muss das gesondert beantragt werden, da ja üblicherweise von einer 5-Tage-Woche ausgegangen wird? Ein "Kolchose-Arbeitsbuch", in dem die einzelnen Tage aufgef+hrtwerden, die man im Jahr gearbeitet hat, habe ich nicht. Lediglich das ganz normale Arbeitsbuch, welches den Gesamtzeitraum der Beschäftigungstätigkeit bescheinigt. Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schalom - Friede unserer Erde!,

es kann maximal eine Vollzeitbeschäftigung angerechnet werden. Saisonale Mehrarbeit kann nicht zusätzlich berücksichtigt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 30.04.2022 | 15:33
Hallo Schalom - Friede unserer Erde, Sie haben eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt (ansonsten würden die/vollen Werte zeitanteilig reduziert werden), nur das zählt für das FRG und die in die DRV zu integrierenden Auslandsbeschäftigungszeiten ...und nicht an welchen Arbeitstagen Sie tatsächlich/zusätzlich beschäftigt waren – Samstag/Sonntag/Nacharbeit/Überstunden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms… Gruß w.
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