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Anrechnung von Schulzeiten

von Lizy16.08.2007 | 15:56
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7 Antworten

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Ich brauche Hilfe es geht um ein paar monate Berufsschule nach Vollendung meines 17 lebensjahres nach meinem Schulabschluss vor meiner Bildungsmaßnahme.Ich kann diese Zeit in meinem Rentenkonto nicht nachweissen da ich nie Unterlagen von dieser Schule erhalten habe was kann man da machen?Habe mich mit der Berufsschule auseinandergesetzt aber ich bekomme keine Unterlagen!

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3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine Glaubhaftmachung von in der BRD zurückgelegten Schulausbildungszeiten gibt es nicht, d.h. ohne Nachweis keine Anerkennung möglich.

Dass Sie dies im Hinblick auf die ab 2009 geltende Rechtslage - finanziell - nicht beunruhigen sollte, hat Ihnen user KSC bereits geschildert.

Dennoch werden auch ab 2009 Zeiten einer Schulausbildung bis zu 96 Monaten für die sogen. Gesamtleistungsbewertung als belegungsfähige Monate gewertet, was direkt keinen finanziellen Mehrwert für die Rente verursacht - jedoch die Durchschnittsbewertung aller Ihrer Versicherungszeiten geringfügig positiv beeinflussen kann.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

...in der Tat dürfte dies schwierig werden....:-) aber vielleicht erhalten wir ja noch eine Sachverhaltsergänzung ?

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Die Ergänzung von user Schade ist so zu verstehen, dass Sie bei Nachweis der Krankheitszeit (AU) für Ihr Versicherungskonto eventuell eine Anrechnungszeit erhalten können.

Ob dies bei Ihnen der Fall sein wird, kann nur der Praxistest beweisen - online kann Ihnen dies niemand verbindlich vorhersagen.

MfG

4 Antworten

KSCam 16.08.2007 | 19:55
Liebe Lizy, wenn die Schule Ihnen die Zeit nicht bestätigen kann, Sie keine Schulbescheinigung haben und auch keine Zeugnisse aus dieser Zeit besitzen, werden Sie wahrscheinlich Pech haben. Dann fehlt der Nachweis und diese Zeit kann nicht angerechnet werden. Dann können Sie sich lediglich mit der Tatsache trösten, dass es nur ein "paar Monate" waren, und dass Schulzeiten künftig die Rente ohnehin nicht mehr steigern dürften, weil bei Rentenfällen ab 2009 Schulzeiten nicht mehr bewertet werden.
Lizyam 17.08.2007 | 11:49
ich hätte vielleicht dazu schreiben müssen das diese Schule nur ein Übergang für ca.3 monate war bis meine Bildungsmaßnahme. Und ich in diesen ca.3 monaten nie diese Schule besucht habe da ich die ganze zeit Krank war und deswegen nicht in die Schule konnte und deshalb nichts schriftliches von denen habe.
Schadeam 17.08.2007 | 13:36
dann sieht alles etwas anders aus. Wenn Sie arbeitsunfähig waren, wäre auch das eine Anrechnungszeit, die Sie aber ebenfalls durch Bescheinigungen nachweisen müssen. Und ob die damaligen Ärzte das heute noch wissen und somit bescheinigen können?
Lizyam 17.08.2007 | 16:05
Also wenn ich das richtig verstehe wenn mein Arzt die Schulunfähigkeitsbescheinigung noch hat dann zählt die als nachweiß?
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