Der Bescheid müsste so in Ordnung sein. Bei der Einkommensanrechnung wird sowohl das laufende Arbeitsentgelt als auch das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt angerechnet. Unter einmalig gezahltem Arbeitsentgelt sind alle Zuwendungen zu verstehen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Sie können Ihren Bescheid aber auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung überprüfen lassen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Dort kann man auch anhand des Bescheides die Einkommensanrechnung besser erläutern.