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Anrechnung von Studienzeit auf Rente

von Studifrau20.03.2007 | 14:38
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ist es möglich, dass man die Studienzeit (Semesterzahl) auf die Rente anrechnen kann? Quasi als Ausbildungszeit? Vielen Dank für die Infos!

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Studienzeiten wie Schulzeiten sind zunächst ab dem 17. LJ rentenrechtliche Zeiten die in einem Konteklärungsverfahren festgestellt werden. Inwieweit sie beitragsmäßig zur Geltung kommen hängt vom Rentenbeginn ab.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Studifrau,

Sie sollten bei nächster Gelegenheit einen Antrag auf Kontenklärung stellen, am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV. In der Navigationsleiste am linken Rand dieser Site können Sie unter "Beratungsstellen" die für Sie günstigste ermitteln. Bringen Sie dann Ihre Nachweise über die Schulzeit und Studienzeit, Personalausweis und ggfs. Nachweise zu Beschäftigungszeiten mit.

3 Antworten

Wuiam 20.03.2007 | 14:41
Ja, in gewissem Umfang.
Bernhardam 20.03.2007 | 14:43
Nur auf extrem eingeschränkte Art, in den meisten Fällen (z.B. bei allen Altersrenten) überhaupt nicht. Bei einer beruflichen Ausbildung (Lehre) oder einer Fachschulausbildung gibt es eine (erhebliche) Aufwertung gezahlter Beiträge oder eine Bewertung beitragsloser Zeiten; wer eine solche Ausbildung macht, wird behandelt, wie wenn er beschäftigt gewesen wäre und Beiträge gezahlt hätte. Wer Studienzeiten hat, bekommt dafür nur (bis zu einer Höchstgrenze von 8 Jahren, teilweise schon durch Schulzeiten nach dem 17. Geburtstag verbraucht) unbewertete Anrechnungszeiten. Die zählen mit bei der 35 jährigen Wartezeit (erforderliche Vorversicherungszeit) für eine vorgezogene (durch Abschläge gekürzte) Altersrente (versicherungsmathematischer Barwert = Null), und können Kürzungen bei Renten mit Zurechnungszeiten (also Erwerbsminderungsrenten) vermeiden, sind aber ansonsten unbewertet, also nichts wert. Bei Erwerbsminderungsrenten haben Akademiker aber das Problem, dass sie einen Abschluss und damit eine normale versicherungspflichtige Beschäftigung meistens erst nach Vollendung des 25. Lebensjahres erreichen, und damit de facto in den ersten Berufsjahren keinen Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung (der über der Sozialhilfegrenze läge) haben, und auch später (trotz i.d.R. erheblich niedrigeren EM-Risikos) nie einen normal hohen EM-Versicherungsschutz erreichen. Wer studiert, wird also in der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu allen anderen Berufsgruppen sehr stark benachteiligt. Bis 2009 gibt es (aus alten Zeiten) noch eine Übergangsregelung, die eine immer geringer werdende bewertete Anrechnung von Studienzeiten ermöglicht. Denen, die jetzt studieren, nützt das aber nichts, da diese Personen sowieso keinerlei Versicherungsschutz haben, wie schon immer während der Studienzeit üblich.
Studifrauam 21.03.2007 | 15:13
oh man, ist das kompliziert. :-( Sorry, habe davon echt keine Ahnung. Habe nach dem Abitur normal studiert (12 Semester) und arbeite jetzt. Während der Studienzeit hatte ich keinen festen Nebenjob o.ä. Macht das Sinn das "anrechnen" zu lassen als Arbeitszeit oder meint ihr, dass hat eh keine Chance? An wen wende ich mich da? Danke für eure tollen Antworten!
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