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Anrechnung von Zeiten bei erst halber und jetzt voller EM

von Unsicher08.02.2010 | 10:58
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wenn jemand seit 6 Jahren eine sog. Arbeitsmarktrente erhält (erwerbsfähig v. 3 bis unter 6 Stunden) und nun für weitere 3 Jahre für voll erwerbsgemindert unter 3 Std.) eingestuft wurde, beginnt dann die sogenannte 9 Jahresfrist erst ab DEM Zeitpunkt, wo man als voll em gilt oder werden die vorherigen Zeiten (6 Jahre Arbeitsmarktrente) dann mit angerechnet? Ich hoffe, jemand versteht mein Kauderwelsch. ;-) Danke für eine Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Normalerweise sind Renten aus gesundheitlichen Gründen als Zeitrenten zu zahlen.

Das Alter und insbes. die gesundheitlichen Probleme sowei ggf. die Arbeitsmarktlage lassen Abweichungen von diesem Grundsatz zu.

Hier konkret zu sagen, dass eine weitere Zeitrente möglich bzw nicht möglich ist, ist nicht machbar.

13 Antworten

Eschidoam 08.02.2010 | 11:11
Hallo, ich vermute Deine Frage betrifft die Befristung Deiner Renten? Vermutlich wird jetzt auch die Volle EM-Rente immer nur für eine gewisse Zeit gewährt und es muss vor Ablauf der Frist ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden? Wenn es so ist, so kann ich nur aus meiner über 10 jährigen Praxis als Rentenberaterin raten, sich fachkundig beraten zu lassen, es ist nämlich auch Auslegungssache, ob eine Dauerrente oder nur eine "Zeitrente" gewährt wird. Es sind nicht zwingend 9 Jahre abzuwarten. Der Berater sollte professionell sein und sich gut mit den medizinischen Voraussetzungen für EM-Renten auskennen. Rentenberater findest Du beim Bundesverband der Rentenberater e.V. Dort bin auch ich Mitglied. Viel Erfolg Doris Eschbacher Rentenberaterin
Guter Ratam 08.02.2010 | 11:30
Guten Tag, ich rate Ihnen einfach eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen. Dann müssen sie für exakt die gleiche Leistung wie bei einem Rentenbrater,keinen Cent zahlen,und können auch sicher sein,eine richtige Antwort zu erhalten.
Heikeam 08.02.2010 | 14:24
Fachkundige Antworten, auch von Rentenberatern, sind hier im Forum immer willkommen. Aber man sollte hier nicht Werbung in eigener Sache machen. Heike
Eschidoam 08.02.2010 | 14:06
Hallo, natürlich kann man auch kostenlosen Rat des Rententräger in Anspruch nehmen. Aber wer ist denn heute so naiv zu glauben, dass man dort in jedem Falle gut beraten ist??? Man kann auch den Bock zum Gärtner machen. Eschido
Tschackaam 08.02.2010 | 15:56
Hallo Frau Eschenbacher, also die Beratungsstellen der DRV (egal wo) sind in Beratungsangelegenheiten grundsätzlich "neutral", das ist gesetzlich sogar vorgeschrieben!!! Es besteht eine Auskunfts.-und Beratungspflicht in allen rentenrechtlichen Angelegeheiten und manchmal auch Themenübergreifend! ALG oder KG etc. Jedenfalls immer im Interesse und Sinne des Versicherten und nicht der DRV!!! Sofern versicherungsrechtlich alles ok ist, dann gibt es immer mindestens 2 Menschen (Vieraugenprinzip) die über den "Fall" entscheiden, das dürfte bei Ihnen nicht so sein oder? Also langsam mit den jungen Pferden!!! Kein Berater/Beraterin würde bei der Antragsaufnahme ein Votum abgeben, da es keine Ärzte sind. MfG Tschacka
Wolfgangam 08.02.2010 | 18:27
> Aber man sollte hier nicht Werbung in eigener Sache machen. Dem kann ich mich nur anschließen. Zumal das hier die Plattform öffentlich-rechtlichen Wirkens ist (auch wenn es Impressumsmäßig privat betrieben wird; private Sponsoren habe ich hier allerdings noch nicht entdeckt) und nicht für diese kommerziellen Werbezwecke 'missbraucht' werden sollte. Wenn Frau E. sich Ihrer Antworten und der Qualität bewusst ist, hat Sie sicher den Schneid und bürgt künftig auch allein mit Ihrem 'guten Namen' in der Grußformel ;-) Gruß w. PS: nichts gegen Rentenberater (rein gar nichts, jeder verdient kraft seiner Kenntnisse, und das zurecht), auch 'staatliche' Berater kosten Geld - hintenrum ;-) ...nur, die Versicherten bleiben zunächst von zusätzlichen EUR-Erleichterungen verschont, besonders wenn es um 'triviale' Arbeiten geht. Allerdings verwahre ich mich deutlich der 'werbewirksamen' Aussage: 'die vom Staat sind sowieso doof' - genauso könnte man argumentieren, die Privaten lutschen die ahnungslosen Versicherten nur aus.
Wolfgngam 08.02.2010 | 19:33
Hallo Eschido, wenn ich Ihre Aussage so im 2. Schritt nachlese, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren 'Sie können nicht beim ersten Mal richtig lesen' und flüchten sich in Vermutungen, auch wenn klare Sachverhalte geschildert werden. Was hat Sie denn 'vermuten' lassen, was Unsicher nicht klar nachgefragt hat ? ...nur neugierig, wo sie aus dieser Frage so viele Unsicherheiten herloten. Gruß w. ... (nur) 10 Jahre Berufserfahrung, gut das Sie es erwähnt haben ;-)
Guter Ratam 08.02.2010 | 22:01
Ist doch völlig in Ordnung,das man für das Ausfüllen eines Renteantrages ein 500,00 Euro kassiert.Und die bösen Berater der Beratungsstellen,die bösen Versichertenältesten,die bösen Mitarbeiter der Stadt u Gemeindeveraltungen und die bösen Mitarbeiter auf den Versicherungsämtern.Die können das alle nicht. Dann lieber 500,00 Euro bezahlen,was man überall sonst,übrigens in den meisten Fällen besser,kostenlos bekommt,das macht doch in jedem Fall Sinn. Klar,jetzt kommt das sie auf jeden Fall weniger für einen AQ nehmen.Aber in Nordrhein Westfalen haben wir das leider schon oft erlebt. Naja es kann sich ja jeder selbst ein Bild machen. Auf jedenfall haben sie das Bild der privaten Rentenberater eindrucksvoll bestätigt. Danke,an dieser Stelle.
WOWam 09.02.2010 | 08:23
ich vermute Deine Frage betrifft die Befristung Deiner Renten? WOW,wie die Frau Rentenberaterin das so schnell und präzise aus dem Sachverhalt geschlossen hat.Beeindruckend.Also da muss man schon geballtes Fachwissen haben um das so sicher und knallhart zu erkennen!!!! und dann geht es ja noch weiter... Vermutlich wird jetzt auch die Volle EM-Rente immer nur für eine gewisse Zeit gewährt und es muss vor Ablauf der Frist ein Antrag auf Weitergewährung gestellt werden? Wenn es so ist, so kann ich nur aus meiner über 10 jährigen Praxis als Rentenberaterin raten, sich fachkundig beraten zu lassen, es ist nämlich auch Auslegungssache, ob eine Dauerrente oder nur eine "Zeitrente" gewährt wird also auch diese Aussagen..in höchstem Maße professionell und fachkundig.Das hätte jeder Laie genauso antworten können,wenn er sich ne halbe Stunde hier um Forum und auf der Seite der DRV hätte schlau machen können. Absolut lachhaft was die Frau Rentenberaterin hier vom Stapel lässt. Also wer jetzt noch so schlau ist und zu einem Rentenbrater geht,um Geld zu sinnlos zu vernichten,dem kann niemand mehr helfen.
EigentlicheFrage?am 09.02.2010 | 18:04
war doch ganz eine andere. Zählt die Arbeitsmarktrente zu den 9 Jahren oder nicht?
KSCam 09.02.2010 | 18:39
Eine Rente, die wegen des Arbeitsmarktes in voller Höhe gezahlt wird, ist i m m e r! befristet- auch nach 9, 13, 16 oder auch 25 Jahren, weil wenn sich der Arbeitsmarkt bessert, gibt es keine volle Rente mehr.
Feliam 10.02.2010 | 15:06
Der 9-Jahreszeitraum beginnt in dem Zeitpunkt, an dem das Leistungsvermögen unter 3 Stunden gesunken ist (volle EM allein aus medizinischen Gründen), also so, wie Sie den Sachverhalt auch geschildert haben. Die 6 Jahre Rentenbezug wegen der Arbeitsmarktlage zählen für die 9 Jahre nicht mit.
haesvauam 12.02.2010 | 11:56
Hallo Unsicher, es folgt ein Auszug aus der RAA zu § 102 SGB VI, aus dem ersichtlich ist, dass die Arbeitsmarktrente nicht auf die neun Jahre angerechnet wird. Das Geld für den Rentenberater also lieber in ein Wellness-Wochenende investieren :-) "Tritt während des Bezuges einer Rente wegen Erwerbsminderung, die unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage geleistet wird, eine (vorübergehende) gesundheitliche Verschlechterung ein, so dass nunmehr Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit allein aus medizinischen Gründen besteht, so ist Ausgangspunkt für die Berechnung der maximalen Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren nach § 102 Abs. 2 S. 5 letzter Halbsatz SGB 6 der Beginn der (erstmaligen) Befristung aus ausschließlich medizinischen Gründen und nicht der erstmalige Zeitrentenbeginn" Link dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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