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Experten-Antwort

Anrechnung Wartezeit bei freiwilliger Versicherung

von Paco09.07.2024 | 14:15
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7 Antworten

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Da mein Arbeitsplatz demnächst entfällt, habe ich einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber abgeschlossen. Ich bin 60 Jahre alt und mir fehlen dann ab Freistellung noch 7 Monate um die 45 Jahre Versicherungszeit für die "Rente für besonders langjährig Versicherte" zu erreichen. Kann ich mich mit einem Mindestbeitrag freiwillig versichern und werden die Monate dann angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paco,

 

für die Wartezeit von 45 Jahren zählen freiwillige Beitragszahlungen, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind.

 

Sofern Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen, zählt dieser Bezug auch auf die Wartezeit von 45 Jahren, sofern er nicht zwei Jahre vor Rentenbeginn liegt. Insofern könnte ggf. die Wartezeit von 45 Jahren auch durch den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt werden, wenn dieser in der Zeit bis zu Ihrem 63. Lebensjahr liegt.

 

Zur genauen Prüfung der Möglichkeiten der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren empfiehlt sich allerdings ein Anruf bei Ihrem Rentenversicherungsträger, so dass dies anhand Ihres Versicherungskontos und der vorliegenden Versicherungszeiten geprüft werden kann.

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6 Antworten

Königam 09.07.2024 | 14:57
Sollten Sie keine versicherungspflichtigen Beiträge zahlen (Beschäftigung, Krankengeld, Arbeitslosengeld) können Sie freiwillige Beiträge zahlen, die dann auch zu den 45 Beitragsjahen zählen, wenn Sie bisher mindestens 18 Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Mikeam 09.07.2024 | 15:01
Ich befürchte, es fehlen noch viel mehr Monate. Bitte melden Sie sich arbeitslos.
Unsinnige Antwort!am 09.07.2024 | 15:07
Ich befürchte Sie sind nicht mehr ganz dicht?🙈
Bürgermeisteram 09.07.2024 | 15:27
Hallo König, richtig ist es wenn 18 Jahre mit Pflictbeiträgen vorhanden sind und nicht nur 18 Monate. Wahrscheinlich ein Schreibfehler von Ihnen.
Na jaam 09.07.2024 | 17:23
Ich befürchte eher, IHRE Antwort ist unsinnig, denn Mike hat doch völlig recht! Paco schreibt, ihm würden 7 Monate fehlen, um die 45 Jahre "voll" zu bekommen (= EINE Voraussetzung für die "Rente für besonders langjährige Versicherte"). Die ANDERE Voraussetzung für den Erhalt dieser Rente ist jedoch das ENTSPRECHENDE LEBENSALTER, und DAS hat Paco eben (noch...) nicht erreicht. Wir erinnern uns - er ist 60 Jahre alt - ein Renteneintritt in die "Rente für besonders langjährige Versicherte" ist damit (auch wenn er noch 7 Monate "älter" ist und die 45 Jahre Versicherungszeit erreicht hat) noch LAAANGE nicht möglich...
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