Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung Wehrersatzdienst

von hansmaier28.07.2019 | 17:29
729 Ansichten
5 Antworten
Ich wurde als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und habe mich den (späten) 70er Jahren verpflichtet,im Katastrophenschutz zu arbeiten(DRK) mit einer Mindeststundenzahl (200 Std./Jahr?) und einer mehrjährigen Verpflichtung. Dafür war ich vom Zivildienst befreit. Ich habe ehrenamtlich ohne Bezüge gearbeitet und weiß nur, dass ich unfallversichert und KFZ-Kaskoversichert (hatte einen Wegeunfall auf dem Dienstweg mit dem priv. KFZ)war. Nicht alle Studienzeiten wurden anerkannt. Sind diese Zeiten in irgendeiner Weise für die Rentenberechnung relevant? Danke, mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2019 | 15:06

Durch den Dienst im Katastrophenschutz beim DRK wird keine Versicherungspflicht begründet. Hierauf hat **** bereits korrekt hingewiesen. Deshalb ist diese Zeit auch für die Rentenberechnung nicht relevant.

Bezüglich der Studienzeiten kann Ihnen ggf. der Bescheid weiterhelfen. In diesem finden Sie im Falle einer Ablehnung von Zeiten eine entsprechende Begründung. Schul- und Studienzeiten können frühestens ab dem 17. Lebensjahr anerkannt werden. Desweiteren sind Zeiten einer schulischen Ausbildung (Schul-, Fachschul-, Hochschulausbildungen sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) nur bis zu einer Höchstdauer von insgesamt acht Jahren (96 Kalendermonate) Anrechnungszeiten. Sollten Studienzeiten nicht anerkannt worden sein, da keine Nachweise vorlagen, können Sie dies noch nachholen, z.B. mit einer Studienbescheinigung, Auszug aus dem Studienbuch.

4 Antworten

****am 28.07.2019 | 18:24
Hallo hansmaier, dein Dienst beim DRK ist für die RV nicht relevant,sieh mal hier. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Dein DRK-Dienst hat auch keinen Einfluss auf die Anrechnung von Studienzeiten, die Ablehnung von Zeiten des Studiums muss eine andere Ursache haben, z.B. Überschreiten der Höchstanrechnungsdauer von 8 Jahren Schule und Studium nach dem 17 Lebensjahr oder kein Vollzeitunterricht. Noch ein schönes WE
Schlaubiam 28.07.2019 | 18:18
Nein. Dafür gibt es keine Zeiten in der RV
Ehemaliger Soldat auf Zeitam 29.07.2019 | 15:44
Ich störe mich sehr an Ihrer Formulierung: "Kriegsdienstverweigerer", die hatten wir in den 70-ziger zwar auch. Soweit ich mich zurück er-innere hieß das korrekterweise "Wehrdienst- verweigerer". Schon ein klassischer Unterschied, meinen Sie nicht auch? Mit freundlichen Grüßen Ehemaliger Lehrling, SaZ, Zivilbeschäftigter, ATZ'ler und guterletzt abschlagsfreier Rentner mit 63.
hansmaieram 28.08.2019 | 23:53
Konnte erst jetzt nachschauen, ob Antworten eingingen. Herzlichen Dank, hilft mir weiter!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026