Durch den Dienst im Katastrophenschutz beim DRK wird keine Versicherungspflicht begründet. Hierauf hat **** bereits korrekt hingewiesen. Deshalb ist diese Zeit auch für die Rentenberechnung nicht relevant.
Bezüglich der Studienzeiten kann Ihnen ggf. der Bescheid weiterhelfen. In diesem finden Sie im Falle einer Ablehnung von Zeiten eine entsprechende Begründung. Schul- und Studienzeiten können frühestens ab dem 17. Lebensjahr anerkannt werden. Desweiteren sind Zeiten einer schulischen Ausbildung (Schul-, Fachschul-, Hochschulausbildungen sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen) nur bis zu einer Höchstdauer von insgesamt acht Jahren (96 Kalendermonate) Anrechnungszeiten. Sollten Studienzeiten nicht anerkannt worden sein, da keine Nachweise vorlagen, können Sie dies noch nachholen, z.B. mit einer Studienbescheinigung, Auszug aus dem Studienbuch.
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