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Experten-Antwort

Anrechnung Zuverdienst

von Berti6320.06.2023 | 12:53
116 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Lieber Experten , hätte mal eine Frage =) Ich bekomme meine Altersrente und eine Witwerrente ( unbefristet ). Frage : Wenn ich mir nun was dazu verdienen möchte ( 450 € Job ) ; wird dieser dann ggf. auf die Witwerrente angerechnet ? In den Medien habe ich ja vernommen das man nun unbegrenzt dazu verdienen kann. Vielen lieben Dank für ein Feedback Berti 63

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berti63,

„Klugpuper“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort auf Ihre frage gegeben. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=2

herunterladen können.

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2 Antworten

Klugpuperam 20.06.2023 | 12:59
Die Anrechnung von Hinzuverdienst bei Altersrenten findet nicht mehr statt. Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrente findet noch statt. Die Summe der fiktiven Nettobeträge verschiedenener Einkommen wird angerechnet. Es gibt aber einen Freibetrag.
DRVam 20.06.2023 | 13:03
Details zum Hinzuverdienst Hinterbliebenenrente finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…
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