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Anrechnungs- u-. Zurechnungszeiten

von Rosi09.09.2009 | 11:00
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6 Antworten

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Hallo Experten, mich interessiert gerade die Berechnung von Rentenpunkten. Hier insbesondere die Zurechnungszeiten bei EM-Rente. Ich hoffe, ich kann meine Frage verständlich genug ausdrücken: Punkte-Werte von beitragsfreien Anrechnungszeiten, die vor Rentenbeginn liegen, werden aus den Punkten der bisherigen, tatsächlichen Einzahlungen ermittelt oder erst zusammen mit der Zurechnungszeit, die sich ab EM-Rentenbeginn ergibt? Danke sagt schon mal Rosi

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rosi,

im Rahmen der Rentenberechnung wird ein sogennanter Gesamtleistungswert ermittelt. Dieser Wert ergibt aus den zurückgelegten Zeiten bis zum Leistungsfall der Erwerbsminderung.

Der ermittelte Gesamtleistungswert steht dann für die Bewertung der jeweiligen beitragsfreien Zeiten zur Verfügung (auch für die Zurechnungszeit).

5 Antworten

Jimmyam 09.09.2009 | 12:22
Bei der Zurechnungszeit selbst handelt es sich ebenso wie die von Ihnen genannten beitragsfreien Anrechnungzeiten nach § 54 Abs. 4 SGB VI um sog. beitragsfreie Zeiten. Für die Zurechnungzeit werden daher auf die gleiche Weise wie für die beitragsfreien Anrechnungszeiten Entgeltpunkte ermittelt. Die Zurechnungszeiten sind somit ebenso Bestandteil der Bewertung der beitragsfreien Zeiten wie die beitragsfreien Anrechnungszeiten und insoweit bei der Berechnung der Entgeltpunkte für die Anrechnungszeiten außen vor.
Rosiam 09.09.2009 | 13:05
Hallo und Danke. Dass beide Zeiten Bestandteil einer Berechnung sind ist mir schon klar. Mir geht es um die Reihenfolge der Rechenschritte dabei, die sich mir nicht erschließen will. Wenn ich das oben richtig verstehe, dann ermittelt sich also die Höhe des einzelnen RPKtes der ab EM-Rentenbeginn hochzurechnenden Zurechnungszeit aus den ermitteln Werten der Zeit VOR Rentenbeginn? (Also den RPKt von Einzahlzeit plus den aus Einzahlzeit ermittelten Punten der beitragsfreien Anrechnungszeiten VOR Rentenbeginn, sofern keine weitere Zurechnungszeit in diesem Zeitraum vorliegt).
Paulaam 09.09.2009 | 13:52
Maßgebend für die Berechnung der Rente ist der Leistungsfall, also Eintritt der EM. Dieser ist bei EM-Renten oftmals früher als der tatsächliche Rentenbeginn. Die Ermittlung der Entgeltpunkte erfolgt daher zum Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalles. Für die Bewertung der beitragsfreien Zeiten, also für die zurückgelegten Zeiten und für die Zurechnungszeit wird der Wert an Entgeltpunkten berücksichtigt, der zum Leistungsfall als Gesamtleistungswert festgestellt wird. Paula
Rosiam 09.09.2009 | 13:58
Langsam fällt bei mir der Groschen, denke ich. Mal ganz vereinfacht gesagt sieht es demnach so aus: effektive "Einzahl"zeit = Basis für die Berechnung ALLER beitragsfreien anrechenbaren Zeiten. Danke schön. Da schwirrt einem echt der Kopf von den vielen unterschiedlichen Begriffen. Aber vielen Dank für die Geduld.
Rosi,am 09.09.2009 | 16:58
Hallo Expertin, ganz herzlichen Dank! LG Rosi
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