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Anrechnungsjahre trotz Sperrzeit bei Bundesagentur für Arbeit

von Elli03.08.2009 | 17:33
1192 Ansichten
7 Antworten
Hallo, ich bin 19 Jahre alt und war seit dem 14.03.2009 arbeitslos gemeldet. Nun wurde meine Vermittlung vomm 22.07.2009 an für drei Monate eingestellt auf Grund eines Missverständnis am Telefon, in dem es hieß dass ich einen neuen Termin erhalten werde und ich einen Krankenschein mitbringen soll. Meine Ärztin war aber krank, und ich dachte ich sollte den Schein erst zum Termin mitbringen. Leider habe ich keinen Termin erhalten sondern einen Brief über diese Einstellung der Vermittlung. Jedenfalls wollte ich Fragen wie sich das auf meine Anrechnungszeit für die Rente auswirkt? Zur Information: ich habe keine Leistungen bezogen, und vorher auch noch nie gearbeitet also nie in die Rentenkasse eingezahlt. Ist es daher überhaupt möglich dass etwas von meiner Anrechnungszeit fehlt, wenn die doch eigentlich noch gar nicht begonnen hat? In einem weiteren Brief von der Bundesagentur für Arbeit steht: "Nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann eine beitragsfreie Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt werden." Ich zahl doch keine Beiträge und wo kann ich mich melden dann die drei Monate doch noch angerechnet werden? - ich bin verwirrt!!! Weiß nicht so genau wie das alles gesetzlich geregelt ist und was ich machen kann. Bitte helft mir. Danke.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.08.2009 | 10:41

Sehr geehrte Elli,

den Ausführungen von FUN ist nichts mehr hinzuzufügen.

Allerdings wird empfohlen, dass Sie sich persönlich mit Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung sezten zwecks Klärung des Missverständnisses (ggf. kann die Sperrzeit reduziert werden).

Freundliche Grüße

6 Antworten

F U Nam 04.08.2009 | 08:05
Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug vom 17. bis zum 25. Lebensjahr können bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, ohne dass hier vorher ein Pflichtbeitrag für eine versicherte Beschäftigung vorgelegen hat. Diese Zeit wirkt sich lediglich auf die sogenannte Wartezeit aus. Sie selbst wird nicht bewertet. Diese Wartezeit wird beispielsweise für die Rente für langjährig Versicherte, für die 35 Jahre erforderlich sind, ermittelt. Sofern Sie jetzt eine "Vermittlungssperre" haben, können die Monate die nicht belegt sind, bei dieser Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Hier: Vermittlungssperre vom 22.07. - 21.10.2009 ; echte Lücke bei der Rentenversicherung: August und September 2009 , da Teilmonate noch mitgezählt werden, wenn Sie sich im Oktober wieder arbeitslos melden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in ihrer Nähe.
Heißer Tippam 04.08.2009 | 16:17
Wie wäre es sich mir dem gleichen Elan um Arbeit zu bemühen, statt als 19 jähriger sich Gedanken zu machen, ob eine Arbeitslosenzeit bei Ihrer Rente in ca 45 bis 50 Jahren mitzählt. Das kann Ihnen eh heute keiner sagen - wer kennt schon die zahllosen Gesetzesänderungen unserer Politiker. Arbeiten, Beiträge zahlen - das bringt Ihre rente vorwärts!
Gerteam 04.08.2009 | 17:25
Woher willst du wissen das Elli sich nicht um eine Arbeit bemüht? Heißer Tipp du solltest deinen Namen in kluger Vorurteiler ändern!!! Machst du dir etwa keine Gedanken über deine Rente? So doofe Kommentare helfen den Leuten die eine wichtige Fragen haben nicht weiter!
Volkeram 04.08.2009 | 17:34
Ich bin 47 Jahre und bei mir ist zur Zeit die selbe Situation. Jetzt hab ich endlich eine Antwort! Und deine dummen Kommentare kannste Stecken lassen, das betrifft nicht nur 19 jährige.
Hei?er Tippam 04.08.2009 | 19:55
Vielleicht war mein Kommentar provozierend, aber ob das eine Wichtige Frage für die Rente ist??? Wenn doch: die Sperrzeit wird nach momentaner Gesetzeslage genausowenig mit Entgeltpunkten belegt wie die Meldung beim Arbeitsamt ohne Leistungsbezug, so gesehen wäre diese Zeit nur dann nachteilig, wenn Elli in ca. 45 Jahren 2 oder 3 Monate an der Wartezeit von 35 Jahren fehlen sollten. Und aus diesem Grund rate ich ihr umgehend zu arbeiten, bei Pflichtbeitragszeiten stellt sich dieses Problem nämlich nicht...:-)) Bei einigermaßen geregeltem Ablauf des Versicherungsleben, ist diese Sperrzeit unerheblich.
Kopfschüttelnam 05.08.2009 | 08:35
"Und aus diesem Grund rate ich ihr umgehend zu arbeiten, bei Pflichtbeitragszeiten stellt sich dieses Problem nämlich nicht...:-)) " also ein noch unsinniger kommentar wäre wohl nur gewesen, spielen sie lotto, dann haben sie genug geld, wenn sie gewinnen. elli stellt eine frage die das renterecht betrifft und bekommt den hinweis, das sie arbeiten gehen soll. also manchen haben den knall echt nicht gehört.aber es gibt eben auf der einen seite immer intelligente menschen und natürlich das krasse gegenteil.
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