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Experten-Antwort

Anrechnung/steuern bei Großer Witwenrente + Midijob

von Peter S.05.04.2014 | 14:30
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Hallo, meine Mutter bezieht eine Große Witwenrente von knapp 550 € und möchte nun einen Midijob (Verdienst 800-850 €) aufnehmen, später dann evtl auch Vollzeit. Jetzt habe ich diverse Seiten durchgelesen und bin immer noch nicht so richtig schlau aus dem Ganzen. Wie genau wird das Ganze jetzt berechnet und fallen evtl Steuern an ? Also bei einem Midijob selbst, bei 800€ blieben ihr 641,93 netto 40 % Anrechnung würde ja aussehen : (800€ Job + 550 Rente = 1350 - 742,9 Freibetrag = 607,1 * 0,6 = 1107,16 € ) Hieße dann ja 1107,16 - 158,07 Midijob Abzüge = 949,09 € Stimmt das so in etwa oder kommen mehr oder andere Abzüge dazu ? Und wie wird das ganze nun berechnet wenn sie Vollzeit arbeiten würde bezüglich der Steuern ? Wie würde man das da berechnen bei ca 160h zu 8,5€ ? Für Antworten und evtl Beispielrechnungen wäre ich sehr dankbar :D Mfg Peter S.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr

/01_broschueren/01_national/hinterbliebener_hinzuverdienst.html

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3 Antworten

Herz1952am 06.04.2014 | 17:52
Hallo Peter S., wegen Anrechnung des Verdienstes empfehle ich Ihnen, sich von einer Rentenberatungsstelle der DRV individuell beraten zu lassen. Angerechnet werden 40 % vom B r u t t o , dafür gibt es noch Pauschalabzüge. Sie können vorher nochmal auf der Seite der DRV nachsehen. Google: "Anrechnung eigenes Einkommen bei Witwenrente". Ob Steuer anfällt, suchen Sie sich einen Brutto-Netto-Rechner aus dem Internet und addieren Sie den Brutto-Verdienst und den evtl. steuerpflichtigen Teil der Rente und geben den Betrag unter Steuerklasse I ein. Beim Berechnen erhalten Sie den ungefähren Steuerbetrag. Bei einem Midijob b i s 800 Euro + 50 % der Rente dürfte kaum Steuer anfallen. Bei einem Midijob gilt für die Sozialversicherung eine Gleitzone, d. h. der Arbeitgeber trägt etwas höhere Anteile.
Herz1952am 06.04.2014 | 17:58
Berichtigung 2. Satz muss heißen: ...vom Brutto werden 40 % abgezogen! Wie bereits erwähnt ----> Beratungsstelle! mfg Herz1952
Konrad Schießlam 07.04.2014 | 20:56
800 Midi gekürzt um 40% verbleiben 480 bei ( 26,4fach x 28,61 RW.) 755,00 anrechnungsfrei. Steuer: 800,-- brutto midi 363,-- 66% aus 550 Rente steuerpflichtig 158,-- m inus Soz.Vers. midi 056,-- 10.25 Rente 102,00 Werbungskosten Rente 036,00 Pauschbetrag Sonderausgaben,verbleibt 811,00 steuerpflichtig. Steuer fällt nach klasse 1 erst bei 942 an.
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